Norddeutscher Rundfunk
z.Hd. Herrn Intendanten Hendrik Lünenborg
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Programmbeschwerde zur Sendung „Caren Miosga“ vom 29.03.2026
Sehr geehrter Herr Lünenborg,
hiermit lege ich Programmbeschwerde gegen die Ausgabe der Sendung „Caren Miosga“ vom 29. März 2026 ein.
Gegenstand der Sendung war das Thema „digitale Gewalt gegen Frauen“, wobei insbesondere der Fall von Collien Fernandes im Mittelpunkt stand. In diesem Zusammenhang wurde ein laufendes Ermittlungsverfahren thematisiert, in dem Christian Ulmen als Beschuldigter genannt wird.
Aus meiner Sicht wurde in der Sendung der Grundsatz der journalistischen Ausgewogenheit nicht ausreichend gewahrt. Zwar führte Frau Miosga das Interview mit Frau Fernandes bilateral, wogegen zunächst einmal nichts einzuwenden wäre, aber bei der sich anschließenden Gesprächsrunde wurde die Chance vertan, durch ein ausgewogenes Podium die in dem vorliegenden Fall zwingend notwendige pro und contra Betrachtung zu garantieren.
Die Gästeliste setzte sich der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, dem leitenden Politikredakteur der Süddeutschen Zeitung Dr. Ronen Steinke und der Jurastudentin und Klimaaktivistin Theresia Crone (1) zusammen. Eine unmittelbare Gegenposition oder ein Vertreter der Seite des Beschuldigten war hingegen nicht Teil der Diskussionsrunde, obwohl laut öffentlicher Berichterstattung ein entsprechendes Angebot zur Teilnahme bestanden haben soll (2) und dies dem Format insbesondere aufgrund der Beteiligung einer Bundesjustizministerin gut angestanden hätte.
Gerade bei einem laufenden Ermittlungsverfahren erscheint es aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch, wenn eine einseitige Darstellung erfolgt und dem Beschuldigten oder ein durch ihn beauftragen Anwalt keine vergleichbare Möglichkeit zur Darstellung seiner Sichtweise eingeräumt wird. Auch wenn die Redaktion auf die Wahrung der Unschuldsvermutung verweist, entsteht durch die konkrete Konstellation der Gäste der Eindruck einer Vorverurteilung in der öffentlichen Wahrnehmung.
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Teilnahme der amtierenden Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an der Sendung. Als Mitglied der Exekutive und oberste Repräsentantin der Justizpolitik kommt ihr eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze zu – insbesondere der Unschuldsvermutung und der institutionellen Zurückhaltung gegenüber laufenden Ermittlungsverfahren.
Zwar ist es grundsätzlich zulässig, dass sich eine Bundesjustizministerin zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen äußert. Problematisch erscheint jedoch die konkrete Einbindung in eine Gesprächsrunde, in der ein noch nicht abgeschlossenes Verfahren anhand eines Einzelfalls diskutiert wird, ohne dass eine gleichwertige Gegenposition vertreten ist.
Durch diese Konstellation entsteht der Eindruck, dass eine staatliche Autorität in einem laufenden Verfahren zumindest mittelbar eine Seite stärkt. Dies kann das Vertrauen in die gebotene Neutralität staatlicher Institutionen sowie in die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigen.
Zusätzlich stütze ich meine Kritik auf die Berichterstattung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, in der der Rechtsanwalt Christian Schertz die Sendung im Vorfeld als „Fernsehgericht“ bezeichnet hat. (3)
Wörtlich wird dort kritisiert, „das Fernsehgericht tagt mit der höchsten Vertreterin der Justiz in Deutschland und der Anzeigenerstatterin“ – und dies „bei einem gerade erst eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten“. Diese Konstellation wurde von ihm als „eklatant rechtsstaatswidrig“ bewertet.
Diese Einschätzung verdeutlicht die besondere Problematik der Sendung: Durch die gleichzeitige Präsenz der Bundesjustizministerin und der Anzeigeerstatterin in diesem Format bei gleichzeitig fehlender Vertretung der Gegenseite entsteht der Eindruck einer vorweggenommenen öffentlichen Bewertung eines noch nicht abgeschlossenen Verfahrens. Dabei ist es auch unbeachtlich, dass das Interview mit Fernades ohne die anderen Gesprächspartner aufgenommen wurde, da das Format Caren Miosga von dem Rezipienten als Ganzes wahrgenommen wird.
Der in der FAZ zitierte Begriff „Fernsehgericht“ bringt dabei prägnant zum Ausdruck, dass hier – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung – eine Art Vorverhandlung im medialen Raum stattfindet, die dem rechtsstaatlichen Grundsatz widerspricht, dass Schuld- und Verantwortungsfragen ausschließlich vor unabhängigen Gerichten zu klären sind.
Das Muster ist immer dasselbe:
Erstens existiert eine politische Agenda, die in Ressorts seit Jahren vorbereitet wird – bei § 98d StPO seit dem Koalitionsvertrag und BMI-Entwürfen von 2025, beim Gesetz gegen die digitale Gewalt (GgdG) seit den Eckpunkten von 2023. Zweitens liefert ein emotional aufgeladener Einzelfall die Erzählung. Drittens – und das ist der entscheidende Punkt – wird die Debatte so gerahmt, dass Kritik moralisch unmöglich wird.
Und viertens werden die Maßnahmen als Sofortpakete durch das Parlament geschoben, während Stellungnahmefristen von drei Wochen als ausreichend gelten.
Das ist keine Verschwörung. Das ist professionelle politische Kommunikation, die einen emotionalen Einzelfall als Beschleuniger für eine längst beschlossene Agenda einsetzt. Zynisch, ja. Aber vor allem gefährlich, weil es durch die Medienrealität des ÖRR wirkt. (4)
Ronen Steinke ist als Volljurist sicherlich ein interessanter Gesprächspartner. Allerding hätte- wenn man sich schon -mutmaßlich aus Rücksicht auf Frau Hubig - nicht dazu durchringen konnte, Ulmens Rechtsanwalt Christian Scherz einzuladen, oder zumindest Herr Rechtsanwalt Patrick Baumfalk als Gegenpart zu benennen. Hat er sich doch mit seinem Aufsatz in dem Portal www.anwalt.de „Wenn Tränen Gesetze machen: Der Fall Fernandes, § 98d StPO und die Gefahr der Empörungsgesetzgebung“ detailgetreu nachweisen können, dass die Erzählung von Frau Fernandes gewisse Stringenz-Lücken aufweist.
Gerade vor diesem Hintergrund wäre es angezeigt gewesen, neben den eingeladenen Gesprächspartnern auch eine juristische Gegenposition einzubeziehen. So hätte beispielsweise ein weiterer Jurist mit abweichender Bewertung des Falles zur Versachlichung des Themas mit seiner Anwesenheit in der Runde beitragen können. Die wäre insbesondere deshalb wichtig gewesen, um der unwidersprochenen abenteuerlichen These von Frau Crone (Min: 57:48) „Wir müssen davon wegkommen, Täter nur im strafrechtlichen Sinne zu sehen“ juristisch richtig einzuordnen. Dass dies nicht durch die eingeladene Justizministerin erfolgte, lässt zumindest den Anschein vermuten, dass die Ministerin die Aussage zumindest nicht problematisch findet oder sie sich diese inhaltlich vermutlich sogar zu eigen macht. Das ist politisch heikel, weil gerade von der Bundesjustizministerin eine klare Bindung an den strafrechtlichen Täterbegriff erwartet werden kann.
Auch wenn die Sendung fast am Ende war, hätte die Moderatorin im Sinne des Programmauftrages unbedingt diesbezüglich nachfragen müssen. Der NDR ist zur Ausgewogenheit, Sachlichkeit, Meinungsvielfalt und Einordnung komplexer Aussagen verpflichtet. Sie hätte zum Beispiel, um Missverständnisse zu vermeiden, Frau Crone fragen können: „Was genau meinen Sie damit – auch Menschen ohne Straftat als Täter?“
Sie hätte etwa die anwesende Ministerin mit der Frage „Frau Ministerin, widerspricht das nicht dem strafrechtlichen Täterbegriff?“ direkt einbinden können, um Ausgewogenheit herzustellen.
Sie hätte aber zumindest eine Einordnung liefern können, dass im Strafrecht „Täter“ klar definiert ist und somit Trennung zwischen juristischer und gesellschaftlicher Perspektive zu beschreiben. Dabei geht es nicht vordergründig darum, dass die Moderatorin selbst Position bezieht, sondern dass sie für Klarheit und Verständlichkeit sorgen muss!
Wenn eine potenziell missverständliche oder normativ aufgeladene Aussage, nicht nachgefragt, nicht kontrastiert und nicht eingeordnet wird, ist offenkundig, dass ein Teil des Programmauftrags – nämlich Orientierung für das Publikum – nicht vollständig erfüllt wurde. Dies hätte nicht nur dem Verlauf der Sendung gutgetan, sondern wäre auch ein wesentlicher Beitrag für den Vertrauensgewinn in den ÖRR sein können. Leider wurde diese Chance verpasst.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten:
• Nach welchen Kriterien wurde die Gästeliste zusammengestellt?
• Warum wurde auf eine unmittelbare Gegenposition verzichtet?
• Wie stellt der NDR in vergleichbaren Fällen die Einhaltung journalistischer Ausgewogenheit sicher?
• Welche besonderen Maßstäbe werden angelegt, wenn Mitglieder der Bundesregierung an Sendungen mit Bezug zu laufenden Verfahren teilnehmen?
Ich halte es für essenziell, dass öffentlich-rechtliche Formate insbesondere bei sensiblen und laufenden Verfahren höchsten Anforderungen an Neutralität, Fairness und rechtsstaatliche Zurückhaltung gerecht werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen der Transparenz diese Programmbeschwerde auf unserer Homepage veröffentlichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Küllig
Quellen:
(1) https://www.spiegel.de/wirtschaft/there ... d8a4878399
(2) https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 82565.html
(3) https://publikumskonferenz.de/blog/news ... -uns-alle/
(4) https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn- ... 67223.html
NRD - Programmbeschwerde Caren Miosga - Fernandes
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