3sat - Programmbeschwerde Kulturzeit "Pulverfass Libanon"

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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3sat - Programmbeschwerde Kulturzeit "Pulverfass Libanon"

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Sendung „Kulturzeit“ auf 3sat vom 25. März 2026 (Thema: „Pulverfass Libanon“) interviewte die Moderatorin die ARD-Auslandskorrespondentin Stella Männer. Im Verlauf des Gesprächs (Minute 8:48 - 9:10) stellte Frau Männer einen direkten Größenvergleich zwischen den Unterstützern der Hisbollah und den Anhängern der AfD her. Sie führte aus, dass im letzten Krieg 2024 zwischen 20 und 25 Prozent der libanesischen Bevölkerung die Hisbollah unterstützt hätten – „also ungefähr genau so viele Menschen wie in Deutschland der AfD anhängen“.

Dieser Vergleich ist in mehrfacher Hinsicht unzulässig und verletzt das Neutralitätsgebot sowie das Gebot der sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

Zahlenmäßige Willkür: Die absolute Zahl der Hisbollah-Unterstützer im Libanon liegt bei etwa 1–1,25 Millionen Menschen. Die Zahl der AfD-Anhänger bzw. Wähler in Deutschland beträgt hingegen etwa 12–15 Millionen. Der Vergleich blendet einen Unterschied um den Faktor 10 aus und ist bereits rechnerisch irreführend.

Inhaltliche falsche Äquivalenz: Die Hisbollah ist eine vom Iran gesteuerte Terrororganisation, die in Deutschland seit 2020 vollständig verboten ist. Die AfD ist dagegen eine legale, demokratisch gewählte Partei, die im Deutschen Bundestag vertreten ist und von Millionen Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Der willkürlich-gegriffene Vergleich legaler Wähler einer Oppositionspartei mit Unterstützern einer Terrororganisation stellt eine unzulässige Diffamierung dar.

Durch diese Darstellung wird nicht nur die gebotene Sachlichkeit und Ausgewogenheit verletzt, sondern gezielt legale Wähler einer demokratischen Partei diffamiert. Dies widerspricht dem Neutralitätsgebot, dem Gebot der Staatsferne sowie der Verpflichtung zu objektiver und fairer Berichterstattung gemäß Medienstaatsvertrag und den Programmrichtlinien des ÖRR.

Bitte legen Sie diese Beschwerde den dafür zuständigen Aufsichtsgremien vor.

Mit freundlichen Grüßen

Der Name des Einsenders ist uns und dem Sender bekannt.
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