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Stellungnahme des Rundfunkrates anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes (Stand:3. März 2015)
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Stellungnahme anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes
Stand:3. März 2015 - X
Frage 1) Hat der Staat zu viel Einfluss?
Nein.
Anregung an den Gesetzgeber
Frage 2) Gibt es genug frischen Wind im Gremium?
Ja.
Anregung an den Gesetzgeber - X
Frage 3) Sind Männer und Frauen ausgewogen vertreten?
Noch nicht.
Anregung an den Gesetzgeber
Frage 4) Ist die Arbeit des Rundfunkrates transparent?
Ja.
Anregung an den Gesetzgeber - X
Frage 5) Sind Gremium und Mitglieder unabhängig?
Ja.
Anregung an den Gesetzgeber
Frage 6) Haben die Gremien genug Einfluss auf Beteiligungen?
Jein.
Anregung an den Gesetzgeber
- Quelle: Stellungnahme des Rundfunkrates anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes
- Herausgeber: WDR - Rundfunkrat
- Autor: Rundfunkrat
- Internet: www1.wdr.de
- Lizenz: Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG). Die Datei ist daher Public Domain (Gemeinfrei)
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Kritik: Stellungnahme des Rundfunkrates anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes (Stand:? April 2015)
Einleitung: Das kann nicht so stehen bleiben
„ Die Online-Konsultation der Landesregierung, gestartet am 19. Februar 2015 unter der Internetadresse www.wdrgesetz.nrw.de, ermöglicht es allen Beteiligten und Interessierten, ihre Meinungen über den WDR zu äußern. Antworten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf vorgegebene Fragen sowie Stellungnahmen fließen in Überlegungen zum neuen WDR-Gesetz ein.“
— Pressetext WDR-Rundfunkrat
Diese Online-Konsultation (lateinisch: consultatio - Besprechung im Sinne von: Beratung, Konferenz) ist auf zweierlei Weise, etwas problematisch. Zum einen erging das Urteil, auf das der Grund zurückzuführen ist, bereits im März 2014 ca. 11 Monate bevor die Online-Konsultation im Februar begann und läßt für den Betroffenen nur gerade mal 4 Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Zum anderen erwartet man von einer Beratschlagung, per Definition eher ein geben und ein nehmen bzw. den Austausch von Meinungen und Thesen. Das ist hier in keiner Weise gegeben, sonder hier wird je nach Sichtsweise ziemlich intransparent mit den eingereichten Vorschlägen und Stellungsnahmen umgegangen. Ergebnis
- * Zeitliche eine sehr schlechte Aufteilung
- * Einsetiger Austausch von Informationen und Meinungen
„ „Als Rundfunkräte engagieren wir uns im WDR im Sinne der Allgemeinheit. Unseren Einsatz besser und effizienter zu gestalten gehört seit Jahren zu den wichtigsten Anliegen. Deshalb interessieren mich, als Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Ihre Meinungen sehr. Ich versichere Ihnen: Wir werden alle Hinweise in dieser Online-Konsultation sorgfältig lesen. Und wir werden überlegen, wie wir an Ihren Fragen und Aspekten weiterarbeiten.
Darf ich Sie im Gegenzug einladen, sich die Internetseite des WDR-Rundfunkrats anzusehen? Unter www.wdr-rundfunkrat.de beschreiben wir unsere Arbeit, geben Auskunft über die Mitglieder und laden zu öffentlichen Sitzungen ein. Außerdem bieten wir Protokolle, Stellungnahmen, Presseinformationen und mehr. Oder Sie besuchen gleich selbst die nächste Sitzung: Als Zuhörer/in sind Sie am 27. März 2015 im Kölner Funkhaus herzlich willkommen. Unsere Erfahrung: Transparenz wird häufig gefordert, manchmal aber erstaunlich wenig genutzt.
Die meisten von uns verbindet wohl dasselbe Ziel: Den WDR zukunftsfähig aufzustellen, damit er seinen öffentlichen Auftrag angesichts technischer Revolutionen und schwieriger Zeiten für den Journalismus erfüllen kann. Das neue WDR-Gesetz kann und muss dafür die Weichen stellen. Dazu haben Rundfunkrat und Verwaltungsrat des WDR dem NRW-Gesetzgeber schon zahlreiche Anregungen gegeben. Nicht zuletzt in eigener Sache: In einem modernen Sender muss auch dessen Kontrolle zeitgemäß und unabhängig sein. Außerdem soll der Rundfunkrat die Allgemeinheit, deren Interessen er im WDR vertritt, möglichst gut wiederspiegeln. Im Wesentlichen ist das der Fall. Das WDR-Gesetz sorgt bereits in seiner heutigen Form für die Unabhängigkeit der Gremien von Staat, gesellschaftlichen Institutionen und vom Sender selbst, den sie kontrollieren. Diese Stärken müssen im neuen WDR-Gesetz erhalten bleiben, zugleich sind Defizite zu beheben. Daran arbeiten wir weiter - auch dank Ihrer Beiträge in diesem Forum."“
— Ruth Hieronymi
Hier wird gelobhudelt und parallel werden Fakten geschaffen, die mit einer Strukturrefom gleichzusetzen sind.
„ Die erwähnten Anregungen der Gremien an den NRW-Gesetzgeber sind im Folgenden näher erläutert. Auch Zuschauer/innen, Hörer/innen und Internetnutzer/innen des WDR sollen nachvollziehen können, welche Fragen sich die Gremien des WDR in den vergangenen Jahren zu ihrer eigenen Arbeit gestellt haben – und welche Antworten sie haben.“
— Pressetext WDR-Rundfunkrat
„ Dabei argumentiert der WDR-Rundfunkrat aus zwei Perspektiven – nämlich als Betroffener und Akteur zugleich. Zum einen wird das öffentlich-rechtliche Aufsichtsgremium selbst durch das WDR-Gesetz geregelt. Für Rundfunkrat und Verwaltungsrat schreibt es Zusammensetzung und Aufgaben genau vor. Zum anderen engagiert sich der Rundfunkrat medienpolitisch, will also nicht zuletzt das WDR-Gesetz konstruktiv mit gestalten. Ziel ist eine möglichst wirkungsvolle Aufsicht für einen zukunftsfähig aufgestellten Sender. Die Bemühungen darum sind keineswegs abgeschlossen, sondern ein intensiver, ständiger Prozess. So befassen sich der WDR-Rundfunkrat und sein Programmausschuss aktuell mit dem Verfahren, das für jedermann gesetzlich verbriefte Recht, sich mit Programmbeschwerden an den Rundfunkrat zu wenden, bestmöglich umzusetzen (§ 10 WDR-Gesetz). Zudem befassen sich der Rundfunkrat und sein Haushalts-und Finanzausschuss mit dem Verfahren, wie die Vertretung der Aufsichtsgremien in den Beteiligungsunternehmen gestärkt werden kann.“
—
Pressemitteilung: 26.08.2014: WDR-Rundfunkrat berät zu gesetzlichen Grundlagen seiner Arbeit