WDR/Stellungnahme Rundfunkrat ⇒ WDR-Gesetz

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Stellungnahme des Rundfunkrates anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes  (Stand:3. März 2015)

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Quelle: Stellungnahme des Rundfunkrates anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes
Herausgeber: WDR - Rundfunkrat
Autor: Rundfunkrat
Internet: www1.wdr.de
Lizenz: Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG). Die Datei ist daher Public Domain (Gemeinfrei)
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Kritik: Stellungnahme des Rundfunkrates anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes  (Stand:? April 2015)

Einleitung: Das kann nicht so stehen bleiben

Die Online-Konsultation der Landesregierung, gestartet am 19. Februar 2015 unter der Internetadresse www.wdrgesetz.nrw.de, ermöglicht es allen Beteiligten und Interessierten, ihre Meinungen über den WDR zu äußern. Antworten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf vorgegebene Fragen sowie Stellungnahmen fließen in Überlegungen zum neuen WDR-Gesetz ein.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Diese Online-Konsultation (lateinisch: consultatio - Besprechung im Sinne von: Beratung, Konferenz) ist auf zweierlei Weise, etwas problematisch. Zum einen erging das Urteil, auf das der Grund zurückzuführen ist, bereits im März 2014 ca. 11 Monate bevor die Online-Konsultation im Februar begann und läßt für den Betroffenen nur gerade mal 4 Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Zum anderen erwartet man von einer Beratschlagung, per Definition eher ein geben und ein nehmen bzw. den Austausch von Meinungen und Thesen. Das ist hier in keiner Weise gegeben, sonder hier wird je nach Sichtsweise ziemlich intransparent mit den eingereichten Vorschlägen und Stellungsnahmen umgegangen. Ergebnis

* Zeitliche eine sehr schlechte Aufteilung
* Einsetiger Austausch von Informationen und Meinungen

„Als Rundfunkräte engagieren wir uns im WDR im Sinne der Allgemeinheit. Unseren Einsatz besser und effizienter zu gestalten gehört seit Jahren zu den wichtigsten Anliegen. Deshalb interessieren mich, als Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Ihre Meinungen sehr. Ich versichere Ihnen: Wir werden alle Hinweise in dieser Online-Konsultation sorgfältig lesen. Und wir werden überlegen, wie wir an Ihren Fragen und Aspekten weiterarbeiten.
Darf ich Sie im Gegenzug einladen, sich die Internetseite des WDR-Rundfunkrats anzusehen? Unter www.wdr-rundfunkrat.de beschreiben wir unsere Arbeit, geben Auskunft über die Mitglieder und laden zu öffentlichen Sitzungen ein. Außerdem bieten wir Protokolle, Stellungnahmen, Presseinformationen und mehr. Oder Sie besuchen gleich selbst die nächste Sitzung: Als Zuhörer/in sind Sie am 27. März 2015 im Kölner Funkhaus herzlich willkommen. Unsere Erfahrung: Transparenz wird häufig gefordert, manchmal aber erstaunlich wenig genutzt.
Die meisten von uns verbindet wohl dasselbe Ziel: Den WDR zukunftsfähig aufzustellen, damit er seinen öffentlichen Auftrag angesichts technischer Revolutionen und schwieriger Zeiten für den Journalismus erfüllen kann. Das neue WDR-Gesetz kann und muss dafür die Weichen stellen. Dazu haben Rundfunkrat und Verwaltungsrat des WDR dem NRW-Gesetzgeber schon zahlreiche Anregungen gegeben. Nicht zuletzt in eigener Sache: In einem modernen Sender muss auch dessen Kontrolle zeitgemäß und unabhängig sein. Außerdem soll der Rundfunkrat die Allgemeinheit, deren Interessen er im WDR vertritt, möglichst gut wiederspiegeln. Im Wesentlichen ist das der Fall. Das WDR-Gesetz sorgt bereits in seiner heutigen Form für die Unabhängigkeit der Gremien von Staat, gesellschaftlichen Institutionen und vom Sender selbst, den sie kontrollieren. Diese Stärken müssen im neuen WDR-Gesetz erhalten bleiben, zugleich sind Defizite zu beheben. Daran arbeiten wir weiter - auch dank Ihrer Beiträge in diesem Forum."
Ruth Hieronymi

Hier wird gelobhudelt und parallel werden Fakten geschaffen, die mit einer Strukturrefom gleichzusetzen sind.

Die erwähnten Anregungen der Gremien an den NRW-Gesetzgeber sind im Folgenden näher erläutert. Auch Zuschauer/innen, Hörer/innen und Internetnutzer/innen des WDR sollen nachvollziehen können, welche Fragen sich die Gremien des WDR in den vergangenen Jahren zu ihrer eigenen Arbeit gestellt haben – und welche Antworten sie haben.
Pressetext WDR-Rundfunkrat


Dabei argumentiert der WDR-Rundfunkrat aus zwei Perspektiven – nämlich als Betroffener und Akteur zugleich. Zum einen wird das öffentlich-rechtliche Aufsichtsgremium selbst durch das WDR-Gesetz geregelt. Für Rundfunkrat und Verwaltungsrat schreibt es Zusammensetzung und Aufgaben genau vor. Zum anderen engagiert sich der Rundfunkrat medienpolitisch, will also nicht zuletzt das WDR-Gesetz konstruktiv mit gestalten. Ziel ist eine möglichst wirkungsvolle Aufsicht für einen zukunftsfähig aufgestellten Sender. Die Bemühungen darum sind keineswegs abgeschlossen, sondern ein intensiver, ständiger Prozess. So befassen sich der WDR-Rundfunkrat und sein Programmausschuss aktuell mit dem Verfahren, das für jedermann gesetzlich verbriefte Recht, sich mit Programmbeschwerden an den Rundfunkrat zu wenden, bestmöglich umzusetzen (§ 10 WDR-Gesetz). Zudem befassen sich der Rundfunkrat und sein Haushalts-und Finanzausschuss mit dem Verfahren, wie die Vertretung der Aufsichtsgremien in den Beteiligungsunternehmen gestärkt werden kann.
Pressetext WDR-Rundfunkrat



1) Hat der Staat zu viel Einfluss?
Nein.
Der WDR-Rundfunkrat erfüllt seit Jahrzehnten, was das Bundesverfassungsgericht im so genannten „ZDF-Urteil“ vergangenes Jahr für Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Sender gefordert hat. Von den aktuell 49 Mitgliedern des Rundfunkrats sind nur 15 von den Fraktionen des Landtags bestimmt, alle anderen sind von gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen entsandt. Darauf hat der WDR-Rundfunkrat bereits per Pressemitteilung aufmerksam gemacht. Pressemitteilung: WDR-Rundfunkrat berät gesetzliche Grundlagen seiner Arbeit, 26. August 2014 Das ZDF-Urteil gibt vor, dass einem/r Vertreter/in der "Staatsbank" je zwei Vertreter/innen gesellschaftlicher Gruppen gegenüberstehen müssen. Dank entsprechender Vorschriften im WDR-Gesetz ist das bei den WDR-Gremien der Fall, nur bei den Fachausschüssen und den jeweiligen Vorsitzenden müssen sie nachsteuern.
Anregung an den Gesetzgeber:
Der Einfluss von Politik, Parteien und Regierungen in den WDR-Gremien ist durch die Bestimmungen der §§ 13 und 15 WDR-Gesetz hinreichend beschränkt. Das sollte im neuen WDR-Gesetz beibehalten werden und auf die Besetzung der Vorsitzenden des Rundfunkrates und dessen Ausschüsse übertragen werden.
Pressetext WDR-Rundfunkrat



2) Gibt es genug frischen Wind im Gremium?
Ja.
Die Gremien des WDR haben die eigenen Strukturen in den vergangenen drei Amtsperioden analysiert: Zu Beginn bestand der WDR-Rundfunkrat zu jeweils 29 bis 45 Prozent aus neuen ordentlichen Mitgliedern. Im Verlauf jeder Periode kamen weitere Wechsel hinzu. Der WDR-Verwaltungsrat hat neun Mandate. Sie wurden in den vergangenen 14 Jahren von 20 verschiedenen Personen wahrgenommen.
Diese durchaus eindrucksvollen Wechselquoten sorgen nach Auffassung der WDR-Gremien für die nötige, ausgewogene Mischung aus Erfahrung und neuen Ideen. Sie ist für eine effektive und effiziente Kontrolle unverzichtbar.
Anregung an den Gesetzgeber:
Nach Auffassung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des WDR sorgen die Regelungen der § 15 Abs. 1-5 und § 20 Abs. 1 WDR-Gesetz für eine ausreichende Dynamik der Gremien. Dabei sieht der WDR-Rundfunk- rat eine Begrenzung der Mitgliedschaft auf drei Amtszeiten, wie aktuell im Entwurf zur Änderung des ZDF-Staatsvertrags vorgesehen, als angemessen an.
Der WDR-Rundfunkrat unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, die Vielfalt der gesellschaftlichen Gruppen in den Gremien noch zu verstärken. Den Rundfunkrat dazu um sechs Sitze zu vergrößern, analog zur Regelung für die Medienkommission im neuen Landesmediengesetz, könnte dazu beitragen. Eine Vergrößerung des Gremiums darüber hinaus würde allerdings seine Arbeitsfähigkeit spürbar beeinträchtigen.
Pressetext WDR-Rundfunkrat











Pressemitteilung: 26.08.2014: WDR-Rundfunkrat berät zu gesetzlichen Grundlagen seiner Arbeit