Ein gesetzlicher Systemfehler: Reformdebatte über Organisation der Medienaufsichtsgremien nötig

Ein gesetzlicher Systemfehler: Reformdebatte über Organisation der Medienaufsichtsgremien nötig

Von Prof. Dr. Stefan Sporn, Honorar-Professor der TH Köln und Sprecher des Beirats der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht

Die aktuellen Ereignisse im rbb haben besonders auch die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖR) ins Licht gerückt: Die Verwaltungs-, Rundfunk- und Fernsehräte. …

Wenn der Gesetzgeber keine klaren Vorgaben macht (mit ganz wenigen Ausnahmen), was ein Gremiumsmitglied an Qualifikationen haben muss, dann muss man sich über „Ausfälle“ wie beim rbb nicht wundern; sie sind letztlich nur eine Frage der Zeit.

Die Länder halten bisher an den bisherigen „pluralistisch“ besetzten Gremien fest, bei denen es angeblich rein um „gesellschaftliche Relevanz“ der entsendungsberechtigten Institutionen geht – aber eben fast nie um Kompetenz und (nachgewiesene) Sachkunde. …

Was für eine verfassungsrechtlich notwendige effiziente Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer immer komplexer werden Medienwelt und -ordnung gebraucht wird, sind somit doch letztlich unabhängige Expertengremien – ausgenommen vielleicht Programmbeiräte, die sich ausschließlich mit dem Programm und der Erfüllung des Programmauftrages auseinandersetzen. …

Wer es ernst meint mit einer Verbesserung der Aufsicht, muss sich gerade mit der Option von unabhängigen Expertengremien auseinandersetzen. Sie würden in einer immer komplexer werdenden Medienwelt höchste Gewähr für eine effiziente und regelkonforme Aufsicht bieten und damit letztlich den ÖR stärken. Übrigens: Was für den ÖR gilt, gilt auch für die Landesmedienanstalten als Aufsichtsinstitutionen über die privaten Medien: Ihre Kommissionen und Räte sind genauso „pluralistisch“ mit überwiegend „Nicht-Experten“ besetzt.

https://www.medienpolitik.net/2022/08/ein-gesetzlicher-systemfehler/