Die Freiheit der Berichterstattung wurde längst parteipolitischen Interessen geopfert Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam Ohne Wenn und Aber: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt,“ heißt es im Grundgesetz-Artikel 5. Inwieweit das für das Informationsangebot unserer weitestgehend gleichgeschalteten Leitmedien noch von Belang ist, steht auf einem anderen Blatt. Auch die Rückfrage, wozu es das Zensurverbot im Grundgesetz eigentlich braucht, da doch die qualitätsjournalistische Selbstzensur prächtig funktioniert. Ein simpler Zahlenvergleich macht das effiziente Zusammenspiel von Politik und Medien sichtbar: Im Verlauf der Covid-19-Pandemie starben in der Volksrepublik China 4748 …

Ungebrochen: die häusliche Gewalt der Tagesschau Weiterlesen »

Ein außerordentlich deutlicher Hinweis auf die Staatsnähe der ARD wurde durch einen Kommentar Reinald Beckers (SWR) zur Vorratsdatenspeicherung gegeben. Die gewohnt devote Haltung Beckers zu Fragen vermeintlicher Sicherheit durch mehr Überwachung ist hinlänglich bekannt. Bereits der unzulässige Vergleich freiwilliger Datenpreisgabe und dem anlasslosen Generalverdacht durch Behörden verdient einen Ehrenplatz in der Loge journalistischer Blindleistungen. Schon in der Vergangenheit fiel Becker durch Verlautbarungen auf, die auch von einem, durch einschlägige Handreichungen der NSA, geschulten Praktikanten des Innenministeriums entstammen könnten. So hinterließ er bereits 2010 in einem Kommentar zum Umgang mit der Terrorgefahr die unsinnige und zutiefst subjektive Verlautbarung, dass Telefonüberwachung, Online-Durchsuchung, …

ARD – Größtmögliche Sicherheit durch Vorratsdatenspeicherung Weiterlesen »