Online-Formular für Mitgliedsantrag
Wer seinen Mitgliedsantrag nicht online stellen will, kann auch das Formular in PDF-Format zum ausdrucken nutzen und uns den Antrag per Post zusenden:
Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren:
SEPA-Firmenlastschriftmandat 1
Rechtliche Hinweise:
Für die Beitrittserklärung kann neben der Schriftform auch jede andere Form der Willenserklärung vorgesehen werden. Hierzu gehört auch die Textform nach § 126b BGB. Es handelt sich hierbei um jede lesbare, zur dauerhaften Wiedergabe geeignete Erklärung, in der
- der Ersteller der entsprechenden Urkunde genannt wird,
- aus der „durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders“ der Abschluss der Willenserklärung erkennbar ist und
- klar erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde.
Anders als bei der „Schriftform“ (§ 126 BGB), die eine „eigenhändige Namensunterschrift“ erfordert, kann diese Erklärung auch per Fax, SMS oder eben auch per E-Mail abgegeben werden. Einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es hier nicht.
HINWEIS: In der Praxis kann also das künftige Mitglied seine Beitrittserklärung z. B. über die Internetseite des Vereins auf einer dort vorgehaltenen Maske „Beitrittsformular“ abgeben, diese also online ausfüllen.
Schutz vor Missbrauch durch Double-Opt-In-Verfahren
Aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch zu verhindern, sollten Online-Beitritte durch das sogenannte „Double-Opt-In-Verfahren“ abgesichert werden. Meist wird hierzu eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung des Beitritts an die angegebene E-Mail-Adresse gesandt. Erst nachdem das potenzielle Mitglied seinen Online-Beitritt bestätigt hat, kann dieser wirksam werden.
So kann sichergestellt werden, dass nicht irgendjemand im Namen eines beliebigen anderen mit dessen E-Mail-Adresse die Erklärung in der Maske abgibt.