Hallo ARD – Sie haben da etwas „vergessen“!
Donald Trump hat in einem seiner bei Amtsantritt verabschiedeten präsidialen Dekrete das Recht auf Erlangung der US-Staatsbürgerschaft per Geburt eingeschränkt. Hat er damit einen Zusatzartikel zur Verfassung der USA verletzt? Jedenfalls hat ein Bundesrichter aus dem US-Bundesstaat Washington das Dekret per gerichtlicher Anordnung vorläufig auf Eis gelegt. Die Massenmedien gaben die Begründung für das Veto ausführlich wieder. Ob beabsichtigt oder nicht, sei dahingestellt. Aber auf jeden Fall stärkten die Medien damit den Eindruck, dass sich der „erste vorbestrafte Präsident in der Geschichte der USA“ wohl eher nicht an Recht und Gesetz hielte. Dieser Eindruck begründet sich unter anderem in der …