Gleichheit vor dem Gesetz? Die Kleinen „hängt“ man, die Großen lässt man laufen…
Eine neue Studie von „Finanzwende“ zeigt auf: Wer in Deutschland gewollt oder ungewollt zu viel Sozialhilfe oder Bürgergeld einstreicht, wird mit aller Härte verfolgt, bestraft, mitunter weggesperrt. Dagegen sind Finanzkriminelle, die das Gemeinwesen um Millionen- oder Milliardensummen erleichtern, in der Regel fein raus, werden nur selten entdeckt und noch viel seltener verurteilt. Aber formal gelten alle Bürger vor dem Gesetz als gleich. Mach’ die Augen auf, Justitia! (…)
Auf welche Art von Verbrechen sollte der Staat seine knappen Ressourcen konzentrieren, um den für die Gesellschaft größten Nutzen zu erzielen? Auf die Bestrafung von Sozialleistungsmissbrauch, bei dem „Täter“ mithin sogar unwissentlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind? Oder auf die wirklich „großen Fische“, die zu fangen dem Gemeinwesen substanzielle finanzielle Erträge einbringt – um damit beispielsweise die Versorgung in der Pflege auf ein Niveau zu heben, das auch Angehörigen mehr Unabhängigkeit garantiert? Auch hier liegt die Antwort auf der Hand.
Allerdings sind die Zustände hierzulande genau umgekehrt. Menschen wie Paul werden von staatlichen Regelhütern eifrig und gnadenlos verfolgt und in der Mehrzahl der Fälle überführt. Wogegen Jonas ziemlich sicher sein kann, gar nicht erst behelligt zu werden, und wenn doch, von allzu schweren Konsequenzen verschont zu bleiben. Die „Bürgerbewegung Finanzwende“ hat die schiefen Verhältnisse und fehlenden Verhältnismäßigkeiten in ihrem neuesten Report bis in die Tiefe durchleuchtet. Der Titel und die Ausgangsfrage der Arbeit lautet: „Gleichheit vor dem Gesetz: Wird Steuerhinterziehung so konsequent verfolgt wie Sozialleistungsbetrug?“
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Untersucht wurden gesetzliche Regelungen, die Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis sowie die verfügbaren statistischen Daten zu Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug. Die Unwuchten beginnen damit, dass es bis heute keinen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung gibt und Vergehen lediglich im Rahmen der Abgabenordnung (AO) verfolgt werden. Ein Privileg mehr: Ertappte Delinquenten haben die Möglichkeit, durch Selbstanzeige straffrei bleiben zu können. Wer sich reuig zeigt und den angerichteten Schaden bis zu einer Höhe von 25.000 Euro ausgleicht, hat weder ein Ermittlungsverfahren noch eine Verurteilung zu fürchten. Bei Summen oberhalb dieser Schwelle entfällt zwar die Straffreiheit, gleichwohl bleibt die Option, dass die Tat nicht weiterverfolgt wird.
Wer sich hingegen 1.000 Euro zu viel an Sozialhilfe erschleicht, kann sich nicht freikaufen….
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