Neue Regeln für WDR und Privatfunk in Nordrhein-Westfalen
Die Regierung in Nordrhein-Westfalen hat das WDR-Gesetz und das Landesmediengesetz für den Privatfunk novelliert. Danach soll der WDR-Rundfunkrat leicht verkleinert werden. Kooperationen zwischen Lokalradios sind künftig leichter möglich. […]
Demnach soll der WDR-Rundfunkrat von 55 auf 54 Sitze verkleinert werden, zudem soll das Aufsichtsgremium in die Fortentwicklung der Strategie zur WDR-Sportberichterstattung einbezogen werden.
Einige Anpassungen – darunter die Vorgabe zur Sport-Strategie – gehen auf den Reformstaatsvertrag der Bundesländer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurück, der im Dezember 2025 in Kraft trat. Weitere Änderungen betreffen den kommerziellen Lokalfunk und die Hochschulradios. […]
CDU und Grüne hatten 2022 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass „die gesellschaftliche Vielfalt unseres Landes“ im Rundfunkrat besser abgebildet werden solle, ohne das Gremium zu vergrößern. Im Gesetz wurden jedoch keine weiteren Veränderungen bei der Zusammensetzung beschlossen. Die Mitgliedschaft im Rundfunkrat und im WDR-Verwaltungsrat war bislang für alle Gremienmitglieder auf maximal drei fünfjährige Amtsperioden begrenzt. Diese Begrenzung soll nun für die Politikvertreter in dem Gremium nicht mehr gelten. Der nordrhein-westfälische Landtag entsendet 13 Personen in den Rundfunkrat, davon dürfen maximal neun Parlamentarier sein. […]
Durch die Gesetzesnovelle erhält der Rundfunkrat mit der „Ermahnung“ ein neues Aufsichtsinstrument. Eine Ermahnung kann das Gremium aussprechen, wenn es bei der Prüfung eingereichter Programmbeschwerden zwar keinen Rechtsverstoß gegen Programmgrundsätze feststellt, „aber Vorgaben der Qualitätsrichtlinien negativ berührt“ sieht. Für die Ermahnung reicht eine einfache Mehrheit.
Programmbeschwerden müssen beim WDR in Zukunft schneller bearbeitet werden. Bisher hatte die Intendantin dafür nach Eingang der Beschwerde zwei Monate Zeit. Diese Frist wurde auf einen Monat verkürzt. Sind Beschwerdeführer mit der Antwort nicht zufrieden, können sie weiterhin innerhalb eines weiteren Monats den Rundfunkrat einschalten, der dann entscheidet. […]
Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, dass der Rundfunkrat Produktionsverträgen nur noch dann zustimmen muss, wenn das Ausgabevolumen drei Millionen Euro übersteigt. Bisher lag der Schwellenwert bei zwei Millionen Euro. Der Rundfunkrat hatte selbst für diese Heraufsetzung plädiert. Der bisherige Schwellenwert galt seit 2004. Das Aufsichtsgremium hatte argumentiert, die Produktionskosten seien inflationsbedingt angestiegen. Der höhere Schwellenwert werde den Arbeitsaufwand für den Rundfunkrat verringern. Die Aufgreifschwelle von zwei Millionen habe deutlich unter der anderer ARD-Anstalten gelegen.
