Mögliche Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft von Ministern und Ministerpräsidenten im MDR-Rundfunkrat
„Seit März 2024 an keiner Sitzung des MDR-Rundfunkrats teilgenommen: Erhält Mario Voigt (CDU) trotzdem 834,23 Euro monatlich?“ fragt u.a. das hoch subventionierte Medium Nius.
Die Frage der Finanzen ist wohl die einzige Sorge, welche aktuell die vorwiegend rechte Bubble unter den Kritikern des ÖRR in den sozialen Medien umtreibt. Das Problem sitzt allerdings wesentlich tiefer. Wenn in Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Sender (hier MDR) mehr Regierungsmitglieder hocken, als der vorgeschriebenen Staatsferne dienlich ist, wird die Unabhängigkeit der Sender untergraben und Interessenpolitik setzt sich durch. Die dreiste und selbstherrliche Vorstellung des befragten MP Mario Voigt auf die Anfrage von Abgeordneten legt Zeugnis über das Selbstverständnis solcher Leute ab, die seit Monaten mit Absentismus glänzen und anderen relevanten Gruppierungen – wie z.B. der stärksten Volksvertretung im Landtag – den Sitz im Rundfunkrat durch Taschenspielertricks versagen.
So hatte am 19. November 2021 der sächsische Landtag je einen Parlamentarier der CDU, der SPD und der Linken für den neuen MDR-Rundfunkrat gewählt. Der AfD-Kandidat erreichte nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten. Vor der entscheidenden Wahl im sächsischen Landtag hatten die damaligen Koalitionsfraktionen (CDU, SPD und Grüne) kurzerhand die Geschäftsordnung des Landtags geändert. So konnten alle Fraktionen Vorschläge unterbreiten, nicht nur die stärksten.
Die Neuregelung sah außerdem vor, dass Kandidaten für den Rundfunkrat eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten benötigen. Da der AfD-Kandidat erwartungs- und plangemäß diese Mehrheit verfehlte, und kein gemeinsamer Wahlvorschlag zustande kam, blieb der für den sächsischen Landtag vorgesehene Sitz der AfD verwehrt. Das Geschmäckle, was ein solch willkürlicher Vorgang in Bezug auf die Besetzung des MDR-Rundfunkrats hat, um die Wahlmodalitäten für die dorthin zu entsendenden Abgeordneten anzupassen, schien außer den Geschassten niemand zu stören. Die AfD klagte gegen dieses Verfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Das Gericht wies die Klage am 23. September 2024 ab (Az. Vf. 132-21 (HS))
In Thüringen blieb die Besetzung des Rundfunkrats ebenfalls politisch relevant; so wurde im Juli 2025 bestätigt, dass Ministerpräsident Mario Voigt weiterhin Mitglied des Gremiums ist. Die AfD scheiterte Ende 2025 in Sachsen-Anhalt erneut mit parlamentarischen Vorstößen zur grundlegenden Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Unsere Anfragen zum Thema: https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?t=3745
Ein etwas älteres Interview mit einem Urgestein des MDR-Rundfunkrates: https://www.planet-interview.de/interviews/heiko-hilker/51425/
