ARD und ZDF auf dem Prüfstand: Wie belastbar ist das Gutachten zur Ausgewogenheit?
Tausende Beitragszahler klagen wegen Unausgewogenheit gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine Studie hält den Vorwurf für weitgehend unbegründet. Wer hat recht? […]
Wenn man in die Untersuchung hineinschaut, entpuppt sich diese Einschätzung allerdings als akademische Farce. Angefertigt wurde das Gutachten von Kommunikationswissenschaftlern der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der LMU München.
Der erste Teil ist eine theoretische Abhandlung zu Vielfalt und Ausgewogenheit im ÖRR. Diese sei auf das Gesamtprogramm zu beziehen. So muss nicht jede einzelne Sendung ausgewogen sein, sondern das Programmangebot im Gesamten. Die Autoren machen allerdings eine Ausnahme. Sie plädieren dafür, „dass zumindest Nachrichtenformate auch in sich vielfältig und ausgewogen berichten sollen.“ Merken Sie sich diese Aussage bitte für später.
Teil 2 umfasst die Auswertung von 49 quantitativen Studien zum ÖRR-Programm zwischen 2020 und 2025. Danach folgen Empfehlungen der Autoren für ein kontinuierliches Qualitätsmonitoring im ÖRR.
In ihrer Zusammenfassung schreiben die Wissenschaftler: „Vielfalt und Ausgewogenheit der öffentlich-rechtlichen Angebote sind (…) in der Regel etwas höher als die der Fernsehnachrichten der Privatsender und minimal geringer als die der überregionalen Qualitätszeitungen.“
Reicht das als Qualitätsgrundlage für die Öffentlich-Rechtlichen? In jedem Fall klingt dieses Urteil weniger euphorisch als die Formulierung in der BR-Presseerklärung. Doch es geht noch weiter. Im Gutachten heißt es, die thematische Ausgewogenheit der Online-Angebote von ÖRR-Nachrichtensendungen (tagesschau.de und heute.de) unterscheide sich kaum von der Ausgewogenheit vergleichbarer Online-Medien (z. B. spiegel.de). […]
In einem früheren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 2023 (Az.: 1 BvR 601/23) machte das oberste deutsche Gericht klar: Es brauche einen „die Beitragszahlung rechtfertigenden individuellen Vorteil“ für ein auf Ausgewogenheit und Vielfalt ausgerichtetes Programmangebot, das „ein Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern bilde“.
Dabei ist, so stellt das Gutachten fest, die Repräsentation „einfacher Bürgerinnen und Bürger“ bei den TV-Hauptnachrichtensendungen von ARD und ZDF im Vergleich zu privaten Sendern eher schlecht. Die Präsenz von Bürgerinnen und Bürgern sei bei privaten Sendern höher, „während öffentlich-rechtliche Sender Politikerinnen/Politiker und Expertinnen/Experten deutlich häufiger zu Wort kommen lassen“.
https://www.berliner-zeitung.de/article/ard-zdf-rundfunkbeitrag-gutachten-ausgewogenheit-10323407
