„Correctiv“ unterliegt vor Gericht
Das Landgericht Berlin verbietet der Recherche-Plattform, drei Aussagen über das Potsdamer Treffen zu verbreiten. Eine AfD-Abgeordnete hatte geklagt.
https://www.sueddeutsche.de/medien/correctiv-gericht-berichterstattung-potsdam-li.3454731
Gericht untersagt „Correctiv“ drei Äußerungen zum Potsdamer Treffen
Die AfD-Politikerin Gerrit Huy setzt sich in einem Verfahren gegen die Rechercheplattform in Teilen durch. Strittig war, ob einzelne Formulierungen als Meinung oder als Tatsachenbehauptung zu werten sind. […]
Vor Gericht ging es konkret um eine Einordnung des „Masterplans“ zur Ausweisung von Staatsbürgern sowie eine Äußerung Vosgeraus. Zudem griff Huy eine Äußerung eines weiteren Teilnehmers des Treffens an. Diese hatte „Correctiv“ im Rahmen eines anderen Textes im Internet zugänglich gemacht. Diese Äußerungen sind nach der Gerichtsentscheidung „Correctiv“ und dem anderen Teilnehmer untersagt.
Der „Masterplan“ von Potsdam schrumpft vor Gericht
Das Landgericht Berlin untersagt Correctiv drei Aussagen zum Treffen in Potsdam und gibt der AfD-Politikerin Gerrit Huy Recht. Deren Anwalt sagt, die „Kernaussage“ von Correctiv sei erledigt. Ist das so? […]
Der Chefredakteur von Correctiv, Justus von Daniels, bleibt indes bei seiner schon zuvor vorgetragenen Lesart. Man sei „sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche“ sei „nicht angegriffen“ worden, „lediglich zwei journalistische Wertungen“.
Mit diesen „Wertungen“ indes steht und fällt die ganze Geschichte von Correctiv. Hier geht es um die Kernaussage, ganz gleich, ob man sie eher als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung einordnet. Deshalb ist das Urteil des Landgerichts Berlin für die Journalistengruppe eine herbe Niederlage. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht. Der Correctiv-Chefredakteur von Daniels kündigte Berufung an.
