Gericht zwingt ZDF zur Korrektur seiner Correctiv-Berichte

Das ZDF muss vom Landgericht Hamburg dazu gezwungen werden, seine Falschberichterstattung über das Potsdamer „Geheimtreffen“ und vermeintliche Deportationspläne zu korrigieren. Dem Sender wird Fehlverhalten attestiert.

Dass die Behauptung des Mediums Correctiv von der vermeintlich bei einer Konferenz in der Nähe des Wannsees geplanten „Deportation“ von Millionen deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund unhaltbar ist, war schon lange bekannt. Das ZDF musste dennoch von einem der Teilnehmer, dem Verfassungsrechtler und Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau, über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gezwungen werden, einen entsprechenden Bericht von seiner Website zu entfernen, der schon am 10. Januar 2024 im „Heute Journal“ ausgestrahlt worden war. Eine entsprechende einstweilige Verfügung ist am 29.10. ergangen, wie die Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, bekannt gab. […]

In der einstweiligen Verfügung des Landgerichts heißt es wörtlich: „Soweit die Antragsgegnerin darauf verweist, dass bei der rechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen sei, dass sie tagesaktuell berichtet habe und eigene Nachrecherchen nicht möglich gewesen seien, verfängt dieser Einwand nicht, da die Berichterstattung viele weitere Monate im Internet vorgehalten worden ist. “ (Paid)

https://www.cicero.de/innenpolitik/zdf-korrektur-correctiv-vosgerau-geheimtreffen