Kein Verstoß gegen EU-Gesetz: Musk und Weidel können auf X Wahlkampf machen
Verstößt das geplante Gespräch zwischen Elon Musk und der AfD-Chefin Alice Weidel gegen das europäische Digitalgesetz? Nein, sagt die EU-Kommission, aber wir prüfen später, ob dort Falschinformationen verbreitet werden. […]
Das für Donnerstag geplante Livegespräch des US-Milliardärs Elon Musk mit AfD-Parteichefin Alice Weidel auf Musks Plattform X verstößt nach Einschätzung der EU-Kommission nicht gegen die Regeln für Onlinedienste (Digital Services Act, DSA). „Nichts im DSA verbietet einen solchen Livestream“, sagte Kommissionssprecher Thomas Regnier am Montag in Brüssel. […]
Musk dürfe „seine politischen Meinungen in der EU äußern, sowohl online als auch offline. Das ist sein gutes Recht.“ Regnier verwies darauf, dass für Plattformen wie X andere Regeln gelten als etwa für Fernsehsender, „die jedem politischen Kandidaten die gleiche Sichtbarkeit zugestehen müssen“.
Hinweis: Es ist schon seltsam, dass die OERR ganz offensichtlich gegen ihre Programmrichtlinien verstoßen, indem sie Alice Weidel als Kandidatin mit höheren Zustimmungsraten als Olaf Scholz aus den Kanzlerduellen ausschließen. Einen „Anspruch auf Sendezeit“, sowie das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit schreiben vor, dass öffentlich-rechtliche Medien politische Parteien und deren Kandidaten vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen müssen. Alles andere ist Wahlbeeinflussung durch Unterlassung. Dass Alice Weidel nun besonders prominente Unterstützung erfährt, ist eine Reaktion auf die vorsätzliche Arbeitsverweigerung der beitragsfinnzierten Medien.
