Niederlage für NDR nach Interpretation von Correctiv-Recherche

OLG Hamburg gibt Vosgerau Recht: Niederlage für NDR nach Interpretation von Correctiv-Recherche

Viele Medien griffen die Correctiv-Recherche zum „Potsdamer Geheimtreffen“ auf, entnahmen ihr aber oft mehr als dort tatsächlich behauptet wurde. Nun wehrte sich ein Teilnehmer erfolgreich vor dem OLG Hamburg gegen einen Tagesschau-Bericht.

Am 10. Januar veröffentlichte die Investigativ-Plattform Correctiv den Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“. Darin geht es um ein Treffen von rechten Politikern und Rechtsextremen in Potsdam Ende November 2023. Die umstrittene Recherche sorgte bundesweit und international für Aufsehen.

Nun wendete sich ein Teilnehmer des Treffens, der Verfassungsrechtler und AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau, mit Erfolg gegen mehrere Passagen in einem Artikel auf Tagesschau.de. Die Tageschau hatte die Correctiv-Recherche wie viele andere Medien aufgegriffen. Offenbar hatte sie den Correctiv-Bericht dabei so verstanden, dass dort über Ausbürgerung von deutschen Staatsbürgern diskutiert wurde, und entsprechend berichtet.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) untersagte dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), der für die Tagesschau verantwortlich ist, „in Bezug auf“ Vosgerau zu berichten, dass auf dem Potsdamer Treffen auch eine Ausbürgerung von Staatsbürgern diskutiert worden sei (Beschl. v. 23.07.2024, Az. 7 W 78/24). Damit änderte das Gericht die Entscheidung des Hamburger Landgerichts (LG) ab, welches dem NDR noch Recht gegeben und Vosgeraus Unterlassungsantrag abgelehnt hatte (Beschl. v. 30.05.2024, Az. 324 O 169/24). Beide Beschlüsse liegen LTO vor. […]

Das OLG stützte das Verbot dieser Aussagen darauf, dass es sich hierbei um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen handele. Was auf dem Treffen diskutiert worden sei und was nicht, sei eine Frage, die dem Wahrheitsbeweis zugänglich sei. Die Unwahrheit der Aussagen stellte das Gericht nicht nach einer abschließenden Beweiswürdigung fest, sondern nur – wie im zivilrechtlichen Eilverfahren vorgeschrieben (§§ 920 Abs. 2, 936 Zivilprozessordnung) – im Wege der Glaubhaftmachung. Dafür reicht, dass das Gericht die Beweistatsache (hier die Unwahrheit der Äußerung) nach Sichtung der Beweismittel für überwiegend wahrscheinlich hält.

Hier hielt der Senat die von Vosgerau vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen mehrerer Teilnehmer des Treffens für glaubhaft, wonach eine Ausbürgerung von Staatsbürgern nicht Thema des Treffens war. Der NDR habe dem nicht viel entgegenzusetzen gehabt; der Sender habe lediglich auf Medienberichte und Mitteilung von Correctiv verwiesen.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ulrich-vosgerau-siegt-vor-olg-hamburg