Recherchen zu gefährlichen Therapiemethoden – ZDF stoppt Böhmermann-Sendung zu „Mind-Control“
Jan Böhmermann wollte Anfang November im »ZDF Magazin Royale« über gefährliche Therapieformen und Verschwörungsmythen berichten. Doch die Programmdirektorin verhinderte die Sendung – der Moderator reagierte auf seine Art. (Paid)
Über „Mind-Control“ soll er nicht sprechen: Jan Böhmermann
Im „ZDF Magazin Royale“ sollte es Anfang November um „Mind-Control“ gehen. Die Programmchefin des Senders stoppte die Sendung. Das sei nichts Besonderes gewesen, heißt es auf Anfrage. Es gibt aber eine Vorgeschichte. […]
Dass die Programmdirektion ganze Sendungen kippe, sei ungewöhnlich, befindet der „Spiegel“. Man scheue beim ZDF offenbar Kritik. Wie weit der Produktionsprozess zum Zeitpunkt von Bilkes Anruf fortgeschritten war, erwähnt der Artikel nicht. […]
Im September des vergangenen Jahres erschien unter dem Stichwort „Wenn man vom Teufel spricht“ bereits eine Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ zum Thema „Mind-Control“. Es ging um Berichte über vermeintliche rituelle Gewalt an Kindern. Große Teile der Folge befassten sich mit der Therapeutin Michaela Huber, die in Büchern und Vorträgen vor satanischen Kulten gewarnt habe.
Es folgten Beschwerden beim ZDF-Fernsehrat, die der Sendung einen Mangel an Differenzierung vorwarfen.
Ausführliche Information zum Fall:
die Verfahrensgrundsätze zur Behandlung von Programmbeschwerden gem. § 21 Abs. 2 ZDF-Satzung eindeutig vor, dass zumindest festgehalten werden muss, gegen welche Programmgrundsätze eine Sendung verstoßen haben soll. Dort heißt es unter III. Alt. 2, dass bei Feststellung eines Verstoßes die folgende Formulierung zu verwenden ist: „Der Fernsehrat stellt fest, dass gegen … (Richtlinie, Programmgrundsatz) verstoßen wurde“.
Der Sinn und Zweck liegt auf der Hand: Nur wenn den Redaktionen mitgeteilt wird, gegen welchen Programmgrundsatz eine Sendung verstoßen hat, können sie in Zukunft ähnlich Verstöße vermeiden. Doch im Entscheidungsprotokoll zur Böhmermann-Rüge fehlt der Zusatz, genauso wie in der öffentlich zugänglichen Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. Kein Wunder also, dass sich die Böhmermann-Redaktion darüber beschwerte, gar nicht zu wissen, welche rechtlichen Gründe der Stattgabe der Beschwerde zugrunde liegen.
LTO wollte vom Gremienbüro des ZDF-Fernsehrats wissen, was es zu dem offenkundigen Verstoß gegen die eigenen Regularien sagt. Wird eingeräumt, dass Verfahrensstandards verletzt wurden, wenn in der stattgebenden Entscheidung der Hinweis auf die verletzte Programmnorm fehlt? Darauf keine Antwort. Wird der Fernsehrat sich noch einmal mit der Beschwerde beschäftigen, um den Fehler durch Mitteilung des vermeintlich verletzten Programmgrundsatzes zu heilen? Keine Antwort. Wie sollen die Redaktionen aus Fehlern lernen, wenn Ihnen nicht mitgeteilt wird, gegen welchen Programmgrundsatz verstoßen wurde? Ebenfalls keine Antwort.
Viel spricht dafür, dass die fehlende Nennung der verletzten Programmnorm im Tenor kein Zufall ist, erfolgten doch auch die vorherigen Wortbeiträge der Beschwerdebefürworter ohne wirkliche Bezugnahme auf die ZDF-Programmgrundsätze.
Mehr zu Eingaben an den ZDF-Fernsehrat und Regularien erfahren Sie hier: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-100.html
