Rügen für Sylt-Video, KI-Bericht und Schleichwerbung
Auf seinen Sitzungen im März hat der Deutsche Presserat insgesamt 136 Beschwerden behandelt und 19 Rügen ausgesprochen.
Der Deutsche Presserat spricht im März insgesamt 19 Rügen aus. Eine davon geht an die „Jüdische Allgemeine“, die einen getöteten palästinensischen Journalisten ohne hinreichende objektive Belege als Terroristen bezeichnet hatte. Springers „Business Insider“ kassiert eine Rüge für einen KI-generierten erfundenen Erfahrungsbericht. „Bild“ und „B.Z.“ rügt der Presserat für einen Artikel über eine Berliner Verwaltungsmitarbeiterin, der die Blätter „extremen Israel-Hass“ unterstellt haben. „Merkur.de“ erhält eine Rüge, weil das Ippen-Portal in einer Bildzeile fälschlich behauptet hatte, „Klar“-Moderatorin Julia Ruhs sei vom NDR gekündigt worden.
https://www.turi2.de/aktuell/presserat-spricht-19-ruegen-gegen-deutsche-medien-aus/
19 öffentliche Rügen, 32 Missbilligungen und 36 Hinweise. Eine Beschwerde wurde als begründet erachtet, aber erhielt keine Maßnahme. 39 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. Eine Beschwerde war nicht aufklärbar. Bei 8 Beschwerden handelte es sich um Wiederaufnahmen und Einsprüche. Insgesamt behandelt wurden 136 Beschwerdeakten.
Fünf der 19 erteilten Rügen betrafen „Bild“. Das Medium hat mehrfach das Persönlichkeitsrecht verletzt. […]
Dreimal wurde das Boulevardmedium wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts gerügt. Dazu gehörte auch die Veröffentlichung von Videoaufnahmen von Gästen des „Pony Club“ auf Sylt. Das Video, in dem zu sehen war, wie mehrere Besucher einen ausländerfeindlichen Liedtext sangen, war damals viral gegangen. Ein Mann zeigte zudem den Hitler-Gruß, er wurde später dafür verurteilt. Der Presserat hatte sein Verfahren zu der Veröffentlichung ausgesetzt, weil mehrere Gerichtsverfahren anhängig waren. Jetzt entschied das Selbstkontrollorgan, dass die Gäste, die sich nicht an den Gesängen beteiligt hatten, nicht identifizierbar gezeigt werden durften. […]
„Bild“ und die „BZ“, beide Publikationen von Springer, wurden für Artikel über eine Berliner Verwaltungsmitarbeiterin gerügt, der sie „extremen Israel-Hass“ unterstellt hätten, ohne ausreichende Belege oder Konfrontation der Betroffenen.
