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Michael Meyen: In eigener Sache

Jetzt habe ich es schwarz auf weiß: schwerwiegendes Dienstvergehen. Die Landesanwaltschaft Bayern ist nach knapp einem Jahr Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass ich gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen habe sowie gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten. Strafe: 15 Monate lang zehn Prozent weniger Gehalt.

Die Pressemitteilung der Landesanwaltschaft über meine Strafe hat zu Falschmeldungen und Spekulationen geführt. Deshalb hier die Sicht aus erster Hand.

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