Urteil zu WDR-Show vor Europawahl: BSW darf in die „Wahlarena“

Urteil zu WDR-Show vor Europawahl: BSW darf in die „Wahlarena“

Dies entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch per Eilverfahren und kippte einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. […]

Aus Sicht des OVG rechtfertigt das Sendungsformat die Nichtberücksichtigung des BSW nicht. Zwar stünde es dem WDR frei, eine Wahlsendung ausschließlich oder schwerpunktmäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu widmen. Es sei aber nicht erkennbar, dass dieser Ansatz tatsächlich im Vordergrund der Sendung stehe, erklärte das Gericht.

Es sei ebenso nicht festzustellen, warum die Gesamtzahl der möglichen Gäst*in­nen zwingend auf sieben begrenzt sein müsse. Auch das Argument, nur Parteien mit relevantem Gewicht einzuladen, ließ das OVG nicht gelten. Seit Februar bewege sich das BSW in einem „Umfragekorridor“ von vier bis sieben Prozent und habe damit teils bessere Chancen als FDP und Linke. […]

De Masi sprach am Mittwoch nach der OVG-Entscheidung von einem „Sieg für die Meinungsvielfalt in der ARD“. Der Sender habe der Partei „mit der Ausgrenzung aus der Wahlarena und unserem Sieg vor Gericht die beste PR-Kampagne in der jüngeren Parteiengeschichte beschert“. Dabei habe das OVG „explizit darauf abgestellt, dass unser Gewicht in den Umfragen größer ist als bei FDP oder Linken“, fügt De Masi hinzu.

https://taz.de/Urteil-zu-WDR-Show-vor-Europawahl/!6015478/

Das OVG betonte nun, der WDR könne zwar grundsätzlich seine grundrechtlich geschützten redaktionellen Freiheit nutzen und entscheiden, eine Wahlsendung dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu widmen und dementsprechend den Teilnehmerkreis auf Vertreter der Parteien zu begrenzen. Allerdings sei weder aufgrund der Erläuterungen des WDR noch sonst erkennbar, dass ein solcher Ansatz tatsächlich im Vordergrund der Sendung stehe. So lasse etwa das gewählte Format eines „Townhall Meetings“ hauptsächlich Fragen zur Zukunft erwarten.

„Das verbleibende Kriterium des redaktionellen Konzepts, nur Parteien einzuladen, die ‚auch im Übrigen in Deutschland ein relevantes Gewicht‘ haben, verlangt eine Teilnahme der Antragstellerin“, betonte das Gericht. Seit Februar 2024 bewege sich das BSW in einem „Umfragekorridor“ von vier bis sieben Prozent. Damit lasse sich mit Blick auf die Europawahl am Sonntag gegenwärtig nicht feststellen, dass das BSW gegenüber den eingeladenen Parteien FDP und Die Linke „einen derart großen Abstand aufweist, der ihren Ausschluss von der Sendung rechtfertigen könnte“, hieß es.

https://www.berliner-zeitung.de/news/gericht-wdr-muss-wagenknecht-partei-bsw-doch-in-wahlsendung-einladen-li.2221915

Der Fall De Masi wirft abermals ein Schlaglicht darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Sender keine klare, widerspruchsfreie Line bei ihrer Einladungspraxis verfolgen. Beim „Kandidatencheck“ des ZDF Ende Mai durfte De Masi nämlich dabei sein. […]

„Ungeachtet der eingeschränkten Verlässlichkeit von Umfragen“ lasse sich daraus jedenfalls eine deutliche Tendenz für die aktuellen Erfolgsaussichten des BSW herleiten, so das Gericht in seinem unanfechtbaren Beschluss.

„Diese werden bestätigt durch entsprechende Wahlumfragen für verschiedene Landesparlamente und den Bundestag sowie die Ergebnisse der Kommunalwahlen in Thüringen.“ Darüber hinaus habe das BSW binnen kurzer Frist eine Organisationsstruktur aufgebaut, die es ihm erlaube, schon in seinem Gründungsjahr neben der Europawahl an verschiedenen Kommunal- und Landtagswahlen teilzunehmen.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/buendnis-sahra-wagenknecht-klagt-sich-in-ard-wahlarena-ein-19767348.html

Hinweis: Offensichtlich fehlt dem WDR nachvollziehbare Grundlage, auf deren Basis er die Wahlberichterstattung vornimmt. So hat der MDR ein Konzept zur Berichterstattung zu Europawahl.

https://www.mdr.de/medien360g/medienpolitik/wahlen-mdr-wahlkonzept-100.html