ZDF muss Wahl­wer­bung von „Die Partei“ senden

Eine fiktive Vergewaltigungsszene zwischen Charlotte und Friedrich Merz – die zeigt ein Wahlwerbespot von Die Partei, den das ZDF nicht senden wollte. Doch es ist Satire, so das VG, und muss daher gesendet werden.

Das ZDF muss einen Wahlwerbespot von Die Partei für die Bundestagswahl 2025 senden. Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat eine entsprechende einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erlassen (Beschl. v. 13.02.2025, Az. 4 L 87/25.MZ).

Das ZDF wollte einen Wahlwerbespot von Die Partei nicht senden. Konkret führte das ZDF die Sequenz ab Minute 01:10 in folgendem Spot an:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-mainz-4l8725mz-zdf-muss-wahlwerbung-von-die-partei-senden-fiktive-vergewaltigungsszene-ehepaar-merz