Verfassungsschutz schafft Kategorie „Delegitimierung des Staates“ ab

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den während der „Corona-Pandemie“ eingeführten Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ abgeschafft. Wie die Behörde auf Anfrage mitteilte, sei die Kategorie 2021 „vor dem Hintergrund einer dynamischen Lageentwicklung eingerichtet“ worden, habe in den Folgejahren jedoch an Relevanz verloren. Entsprechende Inhalte wurden bereits von der Website des BfV entfernt, im kommenden Verfassungsschutzbericht wird der Bereich nicht mehr auftauchen.

Die Kategorie war seinerzeit als Reaktion auf die teils radikalen Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen geschaffen worden. Sie fungierte als eine Art Sammelkategorie für extremistische Akteure, die sich nicht ohne Weiteres den etablierten Bereichen – Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, auslandsbezogener Extremismus oder Reichsbürger und Selbstverwalter – zuordnen ließen.

Personen werden weiter vom Verfassungsschutz beobachtet

Dazu zählten unter anderem Personen, die Gewaltdrohungen gegen Vertreter der parlamentarischen Demokratie aussprachen oder zu Mordanschlägen gegen staatliche Akteure aufriefen.

Laut dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 wurden der Kategorie zuletzt bundesweit rund 1500 Personen zugerechnet. Im Vorjahr waren es noch etwa 1600 gewesen, von denen damals rund 250 als gewaltbereit eingestuft wurden. Der Freistaat Sachsen hatte bereits vor einigen Monaten eigenständig entschieden, die Kategorie nicht mehr zu verwenden.

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