Länder nehmen Stellung zur Gebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio

02.03.2021

Fünfzehn gegen eins: Die Länder nehmen Stellung zur Gebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sachsen-Anhalt verteidigt weiter seine Sonderrolle. …. Die Länder plädieren deshalb für eine „Aufhebung der Rücknahme des Gesetzentwurfs“. Die Verfassungsorgane der Länder und damit auch die des Landes Sachsen-Anhalt sollten verpflichtet werden, „den festgestellten verfassungswidrigen Zustand unverzüglich in einen verfassungsmäßigen zu überführen und sich zukünftig von den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts – unter Einschluss der tragenden Entscheidungsgründe – leiten zu lassen“. Dazu sei aus Sicht der Länder „eine Vollstreckungsanordnung nach Paragraph 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz geboten“, damit die Regelungen des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags so bald wie möglich nach der Entscheidung des Gerichts zur Anwendung kämen. Es sei erforderlich, das Land Sachsen-Anhalt im Wege einer Vollstreckungsanordnung nachträglich zur Zustimmung zu verpflichten. Dafür müsse zudem die Wirksamkeit des Vertrags wiederhergestellt werden, der zum 31. Dezember 2020 unwirksam geworden sei, da nicht alle Landtage zugestimmt hätten. Sollte das Bundesverfassungsgericht dazu keine Möglichkeit sehen, regen die Länder an, den umstrittenen Änderungsvertrag vorläufig, bis zum Inkrafttreten eines neuen Änderungsstaatsvertrags, in Kraft zu setzen. … Sachsen-Anhalt verteidigt in seiner Stellungnahme die Nichtzustimmung zur Beitragserhöhung und betrachtet sie nicht als verfassungswidrig. „Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, einen gescheiterten Staatsvertrag der Länder wiederzubeleben“, stellt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme fest und bezeichnet die Verfassungsbeschwerden als teilweise „unbegründet“ und „unzulässig“. ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten darlegen müssen, „dass und inwieweit sie dann, wenn es bei der bisherigen Höhe des Rundfunkbeitrags bleiben sollte, gehindert sind, ihren Programmauftrag wahrzunehmen“. Denn darauf beziehe sich die Finanzierungsgarantie. …. Die Bundesländer Bremen und Saarland haben sich wegen des ARD-Finanzausgleichs in einer eigenen Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Durch das Ausbleiben der Beitragserhöhung beläuft sich der Ausfall des Saarländischen Rundfunks bis 2024 auf 49,8 Millionen Euro und für Radio Bremen auf 39,4 Millionen Euro. Abhängig vom höheren Rundfunkbeitrag sollte der ARD-Finanzausgleich für beide Anstalten um 34,5 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2024 erhöht werden. Beide ARD-Anstalten sind etwa bei der Hälfte ihres Etats auf Finanzmittel aus anderen ARD-Anstalten angewiesen.

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