Opportune Zeugen als Meinungsmacher
Die informationelle Arbeit der Redaktion ARD-aktuell (Tagesschau, Tagesthemen usw. und die Angebote im Internet) ist gesetzlich in einem Staatsvertrag geregelt. Demgemäß ist ARD-aktuell verpflichtet, „objektiv“ „unparteiisch“ und orientiert an den Grundsätzen der „Meinungsvielfalt“ zu berichten. Die Onlineangebote sollen den Rundfunkteilnehmern über die TV-Sendungen hinaus „hochwertige Inhalte“ zur zeitsouveränen Nutzung und ohne zusätzliche Kosten bieten. Von Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer Der kritische Blick auf Tagesschau.de zeigt, dass diese gesetzlichen Vorgaben den „Qualitätsjournalisten“ völlig gleichgültig sind. Sie machen auch in den Internet-Darbietungen nur das, was sie können: Hofberichterstattung. Chefredakteur Dr. Kai Gniffkes Qualitätsjournalisten-Truppe übt sich in Distanzlosigkeit zur Bundesregierung. Am 17. …
