Belästigungsvorwürfe gegen Stefan Gelbhaar: RBB verliert vor Gericht
Der Sender erlitt vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage und muss einer einstweiligen Verfügung nachkommen. Das Gericht sah offenbar die Persönlichkeitsrechte von Gelbhaar verletzt. Es fehle an einer Grundlage für den Vorwurf, dass der Politiker „systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt“ habe. In Bezug auf zwei eidesstattliche Versicherungen, die der Sender vorlegte, sprachen die Richter von „völlig inhaltsleeren Darlegungen“. Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung, gegen die der RBB vorgehen kann.
In dem Beschluss heißt es, die Berichterstattung des Senders verletze Stefan Gelbhaar in seinen Persönlichkeitsrechten. Das Gericht sieht die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten, und weist darauf hin: „Je schwerer der Vorwurf, desto stichhaltiger müssen die Verdachtsmomente sein.“ Nach diesem Maßstab mangele es „am Vorliegen einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Angelegenheit und am hinreichenden Öffentlichkeitswert des berichteten Verdachts“. Es fehle an der Grundlage des Vorwurfs, Gelbhaar habe „systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt“. Darstellungen in den eidesstattlichen Versicherungen, die der RBB einholte, und die in einem Fall offenbar von einem Phantom stammen, nennt das Gericht: „völlig inhaltsleer“.
https://www.sueddeutsche.de/medien/rbb-gericht-gelbhaar-die-gruenen-li.3187170
Alle Kernvorwürfe wegen vermeintlicher sexueller Belästigung seien vom Tisch, so sein Anwalt. Es dränge sich der Verdacht einer Kampagne auf. […] Der Sender darf nicht behaupten, Gelbhaar habe „systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt“. Zwei eidesstattliche Versicherungen, die der Sender vorlegte, erschienen dem Gericht als „völlig inhaltsleere Darlegungen“. Mit der Berichterstattung über konkrete Vorwürfe habe der RBB Gelbhaars Persönlichkeitsrechte verletzt (Az. 324 O 2/25). […]
Zu zwei Äußerungen habe der RBB strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben, die dritte sei per einstweiliger Verfügung einkassiert worden. Das Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 10/25) habe zuvor gegen „Bild“ und BZ einen wesentlichen Vorwurf gegen Gelbhaar gestoppt, damit seien alle „vier Kernvorwürfe vom Tisch“. Sie seien gerichtlich verboten, und es bleibe „mehr als ein dringender Verdacht einer gezielten Kampagne“ gegen Gelbhaar.
Auch dürfe ein in der Berichterstattung erwähntes Ombudsverfahren nicht als Tatsache dargestellt werden, es sei nicht hinreichend belegt, mit welchen Vorwürfen sich ein solches Verfahren beschäftigt habe und wie sich Gelbhaar hierzu geäußert habe. Das Gericht sieht „gerade zum Zeitpunkt einer bevorstehenden Wahl“ keine ausreichende Grundlage für die Veröffentlichung. […]
Zur Berichterstattung des Senders will am Mittwoch auch der RBB-Programmausschuss beraten.
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Hinweis: Mit seinen Berichten hat der rbb gegen die Angebotsgrundsätze des rbb-Staatsvertrages verstoßen. Diesen Verstoß könnte der rbb-Rundfunkrat schon auf seiner Sitzung am 26.2.2025 feststellen. Der Programmausschuss des Rundfunkrates tagte heute.
