„Der MDR-Staatsvertrag trägt prähistorische Züge“

„Der MDR-Staatsvertrag trägt prähistorische Züge“

„Es ist nur schwer nachvollziehbar, warum sich drei Nachbarn nicht gemeinsam auf einen zukunftsfähigen Weg für unseren Mitteldeutschen Rundfunk einigen“, so der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow gegenüber medienpolitik.net. Und Rainer Robra, Minister und Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalts ergänzt: „In den beiden Jahren, in denen Sachsen-Anhalt die Aufgabe der Federführung über den MDR-Staatsvertrag innehatte, ist es gelungen, mit Sachsen und Thüringen unter Einbeziehung der Vertreter der Regierungsfraktionen einen weitgehend geeinten Entwurf zu erarbeiten.“ Handlungsbedarf sieht auch Oliver Schenk, Minister und Staatskanzleichef aus Sachsen. Da die Neubesetzung der relevanten Gremien erst im Jahr 2021/22 anstehen, habe man sich allerdings in Sachsen mehr Zeit genommen.

https://www.medienpolitik.net/2019/08/der-mdr-staatsvertrag-traegt-praehistorische-zuege/

MDR-Staatsvertrag – ein Relikt aus alten Zeiten

Der MDR-Staatsvertrag gilt als veraltet. Seit 28 Jahren ist er bis auf die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung unverändert. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen zwar eine Reform, streiten allerdings seit Jahren über Details. „Damit ist der MDR die einzige öffentlich-rechtliche Anstalt die über keine zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfügt.“ Bodo Ramelow (thüringische Ministerpräsident), Rainer Robra (Minister und Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt) und Oliver Schenk (Minister und Staatskanzleichef aus Sachsen) dazu im Gespräch mit medienpolitik.net. …. Bodo Ramelow: „Es ist nur schwer nachvollziehbar, warum sich drei Nachbarn nicht gemeinsam auf einen zukunftsfähigen Weg für unseren Mitteldeutschen Rundfunk einigen“, so der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow gegenüber medienpolitik.net. Und Rainer Robra, Minister und Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalts ergänzt: „In den beiden Jahren, in denen Sachsen-Anhalt die Aufgabe der Federführung über den MDR-Staatsvertrag innehatte, ist es gelungen, mit Sachsen und Thüringen unter Einbeziehung der Vertreter der Regierungsfraktionen einen weitgehend geeinten Entwurf zu erarbeiten.“ Handlungsbedarf sieht auch Oliver Schenk, Minister und Staatskanzleichef aus Sachsen. Da die Neubesetzung der relevanten Gremien erst im Jahr 2021/22 anstehen, habe man sich allerdings in Sachsen mehr Zeit genommen. ….

https://www.produzentenallianz.de/beitraege/presseschau/mdr-staatsvertrag-ein-relikt-aus-alten-zeiten/

Rainer Robra: „Ob die geltenden Rechtsgrundlagen den Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprechen, ist bisher von Gerichten nicht überprüft worden. Wir haben uns jedoch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Aufsichtsgremien des ZDF genau angeschaut und auch externen Rat eingeholt. Wir sind uns da im Länderkreis einig, dass vor der Neuwahl der Aufsichtsgremien des MDR eine staatsvertragliche Anpassung der derzeit geltenden Regelungen erforderlich ist. Die seit dem 8. Dezember 2015 laufende Amtszeit des aktuellen Rundfunkrates beträgt sechs Jahre. In dieser Zeit muss es uns gelingen, die notwendigen Reformen umzusetzen. …. Wir haben Einigkeit bei der Neufassung der Auftragsbestimmung, bei der Stärkung der Transparenz, bei den konkreten Regelungen zur Arbeit der Aufsichtsgremien, bei der Verbesserung der Bedingungen für die regionale Produzentenlandschaft und beim Thema Geschlechtergerechtigkeit erzielt. Was wir noch nicht endgültig entschieden haben, ist die Frage, ob und wenn ja welche Regelungen erforderlich sind, damit alle drei Länder proportional zum Beitragsaufkommen wirtschaftlich vom MDR profitieren. Für mich stehen dabei der Erhalt und die Stärkung des Standortes Halle im Vordergrund. Nur wenn der MDR in jedem Land in etwa gleichermaßen verankert ist, stehen die Menschen in den drei Ländern zu ihm. Weiterhin ist noch zu entscheiden, ob Vorgaben für die Gehaltsstrukturen sinnvoll sind, um ein Abkoppeln von der Entwicklung etwa im öffentlichen Dienst zu verhindern. Und schließlich gilt es über die endgültige Zusammensetzung des Rundfunkrates unter Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils und der gesellschaftlichen Entwicklung zu entscheiden.“

Bodo Ramelow: „Die drei Aspekte, zu denen noch eine Entscheidung unter uns drei Ministerpräsidenten getroffen werden muss, sind übersichtlich: Erstens eine Entscheidung über die Einführung einer Obergrenze für die Vergütungen der MDR-Leitung. Zweitens die konkrete Gremienzusammensetzung im Sinne einer adäquaten Verteilung der entsendungsberechtigten gesellschaftlichen Gruppen. Dabei ist es Thüringen wichtig, dass darauf geachtet wird, einer vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich diagnostizierten Versteinerungstendenz in den Gremien entgegenzuwirken.

Und drittens das sicherlich umstrittenste Thema, das Thüringen aber auch am wichtigsten ist: die sogenannte Ressourcenverteilung. Das heißt eine gerechte Verteilung der dem MDR von den Thüringer Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zufließenden Mittel insoweit, dass die damit erzeugten Effekte auch adäquat in Thüringen zur Geltung kommen. Auf meine Entscheidung hin wurde durch Thüringen inzwischen ein sehr moderater, sich an objektiven Parametern (Berechnung der Vollzeitäquivalente, Lohnsummen, investive Regionaleffekte) orientierender prozessualer Lösungsansatz für den kommenden Zeitraum von 10-15 Jahren in Form eines neuen Staatsvertragsparagraphen in die Diskussion eingebracht.“

Oliver Schenk: „Im Gegensatz zu den anderen Ländern besteht beim MDR-Staatsvertrag aufgrund der langen Phase ohne Fortschreibung an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf, der im Zuge der Umsetzung des „ZDF-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichtes gelöst werden soll. Vor diesem Hintergrund sowie der Tatsache, dass die relevanten Gremien erst im Jahr 2021/22 zur Neubesetzung anstehen, haben wir uns mehr Zeit genommen. … In zahlreichen Gesprächen konnten wir uns tatsächlich weitestgehend verständigen. Ich gehe davon aus, dass die wenigen verbliebenen offenen Punkte, z.B. in Einzelheiten der Gremienstruktur des Rundfunkrates und bei Fragen der Ressourcenverteilung nach der Sommerpause und nach den anstehenden Landtagswahlen gut geklärt werden können.“

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Hinweis:

Der MDR-Staatsvertrag muss nach dem ZDF-Urteil des BVG novelliert werden, da die Gremienzusammensetzung nicht Staatsferne, wie sie das BVVG definiert, garantiert. Das ist seit 5 Jahren nicht geschehen. Die jetzige Amtszeit des MDR-Rundfunkrates geht bis Anfang Dezember 2021, des Verwaltungsrates bis Anfang 2022. Offensichtlich setzt die sächsische CDU darauf, die Neuwahl der Direktorinnen und Direktoren, die für 2020/2021 ansteht, noch mit dem jetzigen Rundfunkrat durchzuführen.