Gericht: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-Sendung eingeladen werden
„Der Spitzenkandidat des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) für die Europawahl muss nicht in die Wahlsendung der ARD eingeladen werden. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Mittwoch somit einen Eilantrag des BSW ab. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Die Spitzenkandidaten des BSW sind Fabio De Masi und Thomas Geisel.
Zu der Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ sind Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und der Linken eingeladen. Der federführende WDR erklärt dies den Angaben zufolge damit, dass diese Parteien bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten seien und in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügten.“
Anmerkung:
Das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit besagt, dass die öffentlich-rechtlichen Medien politische Parteien vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen müssen. Die Bedeutung ergibt sich insbesondere aus den Anhaltspunkten:
– letztes Wahlergebnis;
– Erfolgsaussichten bei einer bevorstehenden Wahl.
Für bislang nicht zu Wahlen angetretene Parteien ist logischerweise das Kriterium der Erfolgsaussichten von vorrangiger Bedeutung und der Hinweis auf „nicht vorhandene aussagekräftige Wahlergebnisse“ durch das VG Köln ist albern. Anlässlich einer Umfrage des Politbarometers wurde aufgezeigt, dass sich gut 20 Prozent der befragten Wahlberechtigten vorstellen könnten, das „BSW“ zu wählen. Meinungsforscher prognostizieren der neuen Partei großes Potenzial, so seien zweistellige Ergebnisse bei den Wahlen in diesem Jahr denkbar.
