Gutachten: Umwandlung von „COSMO“ verstößt möglicherweise gegen WDR-Gesetz

Die geplante Umwandlung des Radiosenders „COSMO“ könnte gegen das WDR-Gesetz verstoßen. Laut einem Gutachten erfüllt der Sender mit dem neuen Programm „1Live Street“ möglicherweise nicht mehr die Vorgaben für sein interkulturelles Programm.

Das Gutachten des Medienrechtlers Gersdorf, das er im Auftrag der Organisation „Neue deutsche Medienmacher*innen“ erstellt hat, sieht vor allem die Neuausrichtung auf eine sehr eng definierte Zielgruppe kritisch. Laut WDR soll sich 1Live Street an eine „junge, kulturell diverse, urban orientierte Zielgruppe“ richten und sich „schwerpunktmäßig mit der Musikrichtung Hiphop“ befassen.

Das sei problematisch, weil der Gesetzgeber der Anstalt mit seiner Vorgabe an den Sender, sich „vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens“ zu widmen, keine Eingrenzung auf bestimmte Altersgrenzen oder auf eine bestimmte Musikrichtung vorgesehen habe, betont Gersdorf.

Dem Gutachten zufolge muss Ministerpräsident Wüst (CDU) überprüfen, ob der WDR mit seinem Programm die Vorgaben des Gesetzes erfüllt. Auch alle Menschen, die Rundfunkbeiträge zahlen, könnten den WDR demnach wegen eines Verstoßes verklagen.

https://www.deutschlandfunk.de/gutachten-umwandlung-von-cosmo-verstoesst-moeglicherweise-gegen-wdr-gesetz-100.html

Der WDR widerspricht der Einschätzung eines Rechtsgutachtens, demzufolge die Umwandlung des multikulturellen Radiosenders Cosmo in ein Programm für junge Hip-Hop-Fans gegen das WDR-Gesetz verstößt. Der WDR könne seine Angebote frei gestalten und auf bestimmte Zielgruppen ausrichten, erklärte der Sender am Montag. „Dies gilt auch für Cosmo, da der Gesetzgeber für das Angebot keine Zielgruppe festgelegt hat.“

Eine Auslegung des Gesetzes, wie sie der Medienrechtler Hubertus Gersdorf in seinem Gutachten vorgenommen habe, würde nach Ansicht des WDR zu einer verfassungswidrigen Einschränkung der Programmfreiheit führen.

https://www.tagesspiegel.de/kultur/medienrechtliches-gutachten-umwandlung-von-radiosender-cosmo-unzulassig-15773468.html

Auch die Staatskanzlei weist auf die Programmautonomie des WDR hin. Der Gesetzgeber gebe nur das „Was“ vor; wegen der von der Verfassung gebotenen Staatsferne des Rundfunks dürfe er aber nicht das konkrete „Wie“ vorgeben, so ein Sprecher.

Daher komme dem WDR ein weiter Auslegungs- und Gestaltungsspielraum für die Erfüllung des Auftrags zu. Wenn der WDR vertretbare Gründe für sein Vorgehen vorlegen könne, entzögen sich diese Erwägungen der staatlichen Rechtsaufsicht, so die Staatskanzlei weiter. Vor dem Hintergrund dieses Maßstabes wolle man das Gutachten nun prüfen.

https://evangelische-zeitung.de/wdr-widerspricht-gutachten-zur-umwandlung-des-radiosenders-cosmo/

Zentrale Ergebnisse des Rechtsgutachtens

  • Kein Recht auf Umwidmung. COSMO ist auf Basis von § 3 Abs. 4 Nr. 6 WDR-Gesetz gesetzlich beauftragt und steht nicht zur Disposition des WDR. Änderungen des Auftrags bedürfen einer neuen Entscheidung des Gesetzgebers.
  • Altersbeschränkung ist unzulässig. Das gesetzlich beauftragte interkulturelle Programm muss sich an alle Altersgruppen richten. Die Fokussierung auf 20- bis 29-Jährige als „Hauptzielgruppe“ ist mit § 3 Abs. 4 Nr. 6 WDR-Gesetz unvereinbar und damit unzulässig.
  • HipHop-Fokus erfüllt den Auftrag nicht. Die thematische Ausrichtung auf HipHop-Musik und -Kultur ersetzt kein interkulturelles Gesamtprogramm. Erforderlich ist ein Angebot, das Themen des interkulturellen Zusammenlebens für alle Generationen aufgreift.
  • Querschnittsauftrag trägt nicht. Der Verweis des WDR, interkulturelle Themen künftig als „Querschnittsauftrag“ im Gesamtprogramm zu verankern, ist rechtlich kein Ersatz für ein eigenständiges gesetzlich beauftragtes Programm. […]

„Was der WDR plant, ist kein Reformschritt, sondern rechtswidrig. COSMO ist gesetzlich fest verankert. Wir fordern den WDR-Rundfunkrat auf, seine Entscheidung zu revidieren, und die ARD-Intendant*innen, COSMO als mehrsprachiges, innovatives Angebot für eine vielfältige Gesellschaft weiter auszubauen.“ — Elena Kountidou, Geschäftsführerin NdM

https://mcusercontent.com/5d8ad3af9f28c8dbbae5a057a/files/5107bcea-4b6b-b710-736a-fd6d013cb1f5/20260629_PM_Rechtsgutachten_COSMO.pdf

Rechtsgutachten als pdf

https://www.neuemedienmacher.de/uploads/Aktuelles-Pressemitteilungen/NDM_2026-Rechtsgutachten-COSMO.pdf#asset:20910@1:url