In zwei Schritten zur großen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
18.03.2021
In zwei Schritten zur großen Reform
Die Bundesländer reden seit ewigen Zeiten über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Heute will die Rundfunkkommission endlich vorankommen. Ein Zweistufenplan soll die Sender zukunftsfähig machen. Und Geld sparen. … In der ersten Phase soll vor allem der Auftrag neu formuliert werden. Die hier geplanten Änderungen sollen mit der Novellierung des Medienstaatsvertrages am 1. Januar 2023 in Kraft treten und somit für die nächste Beitragsfestsetzung relevant werden. Im Oktober dieses Jahres soll den Regierungschefs der Länder zu ihrer Jahreskonferenz ein Entwurf möglicher Regelungen vorliegen.
Für die zweite Phase, die „größtmögliche Beitragsstabilität und Beitragsakzeptanz“ sichern soll, ist Zeit bis 2025 eingeplant. Beide Stufen sollen „entkoppelt“ werden. Bisherige Überlegungen, den Auftrag neu zu formulieren, sind daran gescheitert, dass einige Länder dies mit einem veränderten Rundfunkbeitrag, dem sogenannten Index-Modell, verknüpfen wollten.
Für den Neustart der Reform setzt das Diskussionspapier zwei Schwerpunkte: die Stärkung des Markenkerns des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Erhaltung der publizistischen Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit. Im Wesentlichen geht es um Vorschläge, die schon in der Diskussion waren. So ist vorgesehen, den Auftrag mit den Bereichen Information, Beratung, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu schärfen und eine deutliche Unterscheidbarkeit des öffentlich-rechtlichen Angebots von demjenigen privater Anbieter zu erlangen. Zudem wird die „Stärkung der medialen Integration aller gesellschaftlichen Gruppen“ vorgeschlagen. Die Zahl der staatsvertraglich beauftragten Fernsehprogramme soll reduziert, die Anzahl der nicht beauftragten linearen Programme gedeckelt werden. …. Für die flexibilisierten Programmbereiche und andere Aufgaben wird eine Pflicht zu Kooperationen angeregt, während bei den beauftragten Angeboten nur eine „Bestärkung zu Kooperationen“ vorgesehen ist. Zum Auftrag soll künftig der Ausbau der Mediatheken sowie eine gemeinsame Plattformstrategie gehören. … Indem die Länder die Reform der Öffentlich-Rechtlichen nun in zwei Schritten angehen und Rundfunkauftrag und Rundfunkbeitrag nicht miteinander verbinden, ziehen sie eine Lehre aus der Vergangenheit. Die Verknüpfung der beiden Punkte hat die überfällige Reform mindestens fünf Jahre lang aufgehalten.
