Intransparenz bei Programmbeschwerden und Programmbeobachtung

„Ein Begleiter der Diskussion über Rundfunkräte ist die Verwunderung, wie wenig offensiv diese Gremien sind. Rundfunkräte sind zahme Tiger. Das Motto scheint in der Regel zu sein: Eine Beanstandung findet nicht statt.

Nach innen haben Programmbeschwerden bei Rundfunkräten eine hohe Autorität, da hinter Entscheidungen entweder die Intendanz oder der Rundfunkrat steht. Eine Außenwirkung ist allerdings kaum vorhanden. Eine Veröffentlichung der wenigen Beanstandungen im Programm vor großem Publikum ist schlicht nicht vorgesehen. Und da die Rundfunkräte ihre Entscheidungen oft nur lückenhaft dokumentieren, ist es nur eingeschränkt möglich, sie dabei von außen zu kontrollieren.“

Hier gibt es also Reformbedarf, und zwar so schnell wie möglich. Mey schreibt in diesem Zusammenhang:

„Von etwa 60 Prozent der Programmbeschwerden zur Nahost-Berichterstattung (44 von 72) und von vier von fünf Beanstandungen weiß der Autor nur, weil er über eine Presseanfrage zusätzliche Informationen erfragen konnte. Und zu ebenfalls 60 Prozent der gefundenen Beschwerden ließen sich (trotz beantworteter Presseanfragen) so wenige Details in Erfahrung bringen, dass sich noch nicht einmal ableiten lässt, in welche Richtung die Kritik vermutlich ging. Muss man Programmbeschwerden tatsächlich wie Staatsgeheimnisse behandeln?“

Gravierender ist aber noch ein Phänomen, das man zugespitzt als Arbeitsverweigerung bezeichnen kann. Zu den Kernaufgaben der Rundfunkräte gehört auch die Programmbeobachtung. Im Untersuchungszeitraum der Studie hat die beim Thema Nahostberichterstattung nach Recherchen Meys aber nicht stattgefunden. Er schreibt, er habe „bei den Rundfunkräten (…) keinerlei Hinweise auf eine (…) systematische Programmbeobachtung“ gefunden, „desgleichen beim ARD-Programmbeirat“.

https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-kontrolle-medien-rundfunkrat-presserat-studie-nahostkonflikt-berichterstattung-programmbeschwerden-100.html