Kritik an ARD und ZDF: Die Zahl der Programmbeschwerden hat sich verfünffacht

Die Zahl der Programmbeschwerden bei ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist im Jahr 2025 massiv gestiegen. Allerdings kommt oft nur ein Bruchteil bei den Zuständigen an. Noch weniger werden als gerechtfertigt eingestuft. […]

Wie das Medienmagazin „Mediasres“ des Deutschlandfunks berichtete, stieg die Zahl auf knapp 5000. Im Jahr zuvor waren es 1100. Die Daten basieren auf einer Umfrage bei den Sendern und Rundfunkräten. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen sich an Programmgrundsätze halten, die unter anderem in Staatsverträgen, Mediengesetzen und Programmrichtlinien festgesetzt sind. […]

Nach Aussage des Medienmagazins erhielt es bei seiner Umfrage kaum Auskunft über die Inhalte der Beschwerden. Als einzige Anstalt führt das ZDF jede Kritik einzeln auf. […] Dabei stellte „Mediasres“ fest: „Die Entscheidungen fallen oft zugunsten der Sender aus, selbst wenn Verfehlungen festgestellt worden sind.“ So habe das ZDF einer Kritik an dem viel diskutierten Beitrag in ZDF-„heute“ nicht stattgegeben, weil der Sender selbst einen Fehler eingeräumt habe. […]

Auf den Anstieg der Beschwerden haben jetzt einige Anstalten reagiert. So kann beim WDR der Rundfunkrat die Beschwerden differenzierter bewerten. Bisher konnte er sie nur annehmen oder ablehnen. Künftig kann er eine „Ermahnung“ aussprechen, und zudem muss die Intendantin Programmbeschwerden innerhalb von einem anstelle von zwei Monaten beantworten. Das ZDF hat die Kriterien für Kritik der Bürger so geändert, dass es künftig leichter wird, sie gar nicht erst zu akzeptieren.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/programmbeschwerden-bei-ard-und-zdf-nehmen-zu-accg-201057163.html

Anmerkung: Ich erinnere an die absurde Verkündung einer windigen Kanzlei, 80.000 (!) Beschwerden bei den Sendern eingereicht zu haben. Diesen Aktivisten haben es ernsthafte  Beschwerdeführer zu verdanken, dass sogut wie alle Sender ihre Kriterien zu Behandlung von Programmbeschwerden zu Ungunsten ernsthafter Beschwerdeführer modifiziert haben. Sieht man sich die einzelnen Beschwerden an, so fällt auf, dass nur wenige halbwegs den Kriterien entsprechen, die für förmliche Programmbeschwerden gelten. Die astronomische Zahl der Programmbeschwerden kommt zustande, indem zahlreiche Personen einzelnen Beschwerden beitreten, sodass zu einem Thema zahlreiche identische Kopien bei den Sendern eingehen, denen oftmals sogar Adressdaten für eine Beantwortung fehlen.

Dieselbe Kanzlei bietet im Übrigen unzufriedenen Konsumenten öffentlich-rechtlicher Medien einen sogenannten Beitragsstopp an. Der sogenannte „BEITRAGSBLOCKER“ behauptet, es gebe einen legalen Weg, um die Rundfunkgebühren herumzukommen, vorausgesetzt, man zahlt den “Beitragsblockern” 55,08 Euro. Sie behaupten u.a. , Gerichtsvollzieher seien privatisiert und keine Beamten mehr und hätten deshalb auch keine Befugnisse. Darum, so die Beitragsblocker, dürften Gerichtsvollzieher überhaupt keinen Rundfunkbeitrag einziehen. Absurder geht es nicht. Der Anwalt Christian Solmecke klärt hier auf:

Tipp zu Programmbeschwerden: Wer sich in der Materie nicht auskennt und trotzdem eine Programmbeschwerde verfassen möchte, sollte sich mit den Formalien vertraut machen, die von Sender zu Sender oft unterschiedlich sind und sich temporär ändern können. Hier eine Zusammenstellung mit den entsprechenden Links: https://publikumskonferenz.de/blog/recht-auf-kritik-wie-beschwerden-an-ard-zdf-co-funktionieren/

Wer es eilig hat, kann zu Recherche und Formalien auch eine KI nutzen, allerdings empfiehlt es sich hier, den Text nicht 1:1 zu übernehmen, sondern ihm eine individuelle Note zu verleihen. Ansonsten wird es wirklich albern und eine nachhaltige Befassung mit dem Problem einseitiger, fehlerhafter und tendenziöser Berichterstattung findet nicht statt.