RBB kommt altes Ruhegeldsystem teuer zu stehen

“Der RBB will seiner Ex-Intendantin die vereinbarte Betriebsrente wegen Sittenwidrigkeit nicht zahlen. Dabei habe Schlesinger das teure Ruhegeldsystem so vorgefunden, sagte nun das LG Berlin II und riet zu einem ebenfalls teuren Vergleich.” Bei “Legal Tribune Online” erklärt Max Kolter den aktuellen Stand des “Rechtsstreits um Ruhegelder, sittenwidrige Anstellungsverträge und Pflichtverletzungen im Dienst” zwischen dem öffentlich-rechtlichen Sender und seiner ehemaligen Intendantin.

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Weite Teile des hochkomplexen Streits um Schlesingers üppiges Ruhegeld von monatlich 18.400 Euro und die ihr vom RBB entgegengehaltenen Vorwürfe drehten sich um die gleiche Frage: Sind Rechtsgeschäfte, die ohne die ordnungsgemäße Billigung durch den Verwaltungsrat als Kontrollgremium vorgenommen werden, automatisch eine Pflichtverletzung? Der Vorsitzende Richter Thomas Markfort stellte immer wieder Bezüge zur Aktiengesellschaft her. […]

Eine Randbemerkung zu den vieldiskutierten Abendessen im Hause Schlesinger ließ sich der Richter jedoch nicht nehmen. „Was denken denn die Leute, warum sie da eingeladen sind?“ Diese rhetorische Frage richtete sich wohl an Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik, die auch zu Schlesingers Gästen gehört hatte. Sie hatte sich 2022 „erstaunt“ und „irritiert“ gezeigt, dass Schlesinger die Catering-Kosten dem RBB in Rechnung gestellt hatte. „Was zulässiges Netzwerken ist und was nicht, da gibt es vielleicht auch eine Einschätzungsprärogative der Intendanz“, sagte Markfort. […]

Würde das Gericht die Zahlungspflicht des RBB anerkennen, müsste der Sender eine Summe im mittleren siebenstelligen Bereich zurücklegen. Um dieser Belastung zu entgehen, beruft sich der RBB darauf, die Ruhegeld-Abrede sei sittenwidrig. Eine schon bekannte Strategie mit bislang durchwachsenem Erfolg: Sowohl bei Ex-Justiziarin Susann Lange als auch bei Ex-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstädter hielt zwar das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin die Ruhegeldabreden 2023 für sittenwidrig.

In Langes Fall jedoch entschied die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg im Juli 2024 gegenteilig (Az. 7 Sa 1125/23). Die Ruhegeld-Abrede sei nicht sittenwidrig, der Anspruch auf Betriebsrente bleibe bestehen. Brandstädters Fall liegt derzeit bei der 23. Kammer des LAG (Az. 23 Sa 767/24). […]

Markfort wies darauf hin, dass das Ruhegeld-System lange in der Privatwirtschaft etabliert gewesen sei. Nur weil sich die Üblichkeiten dort geändert hätten, mache das die gleichen Abreden bei Intendanten nicht sittenwidrig, wenn diese im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) noch verbreitet sind. Baumgarten legte daraufhin den Finger in die Wunde: Solange anderen ÖRR-Intendanten das Gleiche gezahlt wird, könnten Vergütungs- und Ruhegeld-Abreden noch so hoch sein, ohne dass das den Anstellungsvertrag sittenwidrig machte. Zugespitzt lautet das Argument des RBB-Anwalts: Das defekte System legitimiert sich selbst.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-berlin-105o623-patricia-schlesinger-rbb-berlin-ruhegeld-rundfunk

Wie weich fällt die Intendantin?

Der Prozess der früheren RBB-Intendantin Patricia Schlesinger gegen ihren früheren Arbeitgeber hat begonnen, und für den Sender könnte auch das wieder peinlich werden. Deutschlandfunk-Moderator Sebastian Wellendorf sagte gestern im Medienmagazin „@mediasres“, der Prozess habe für viele eine symbolische Wirkung. Es gehe auch darum, wie „in Anführungsstrichen weich“ Menschen fallen, die dem eigenen Betrieb auf Kosten der Allgemeinheit Schaden zugefügt hätten. Das war die Hinleitung zu einer Frage an die Reporterin Claudia van Laak, die sich den Prozessauftakt angesehen hatte. Ob das denn auch vor Gericht eine Rolle gespielt habe, wollte Wellendorf wissen. Und Claudia van Laak sagte: „Nee, gar nicht.“

Ungefähr das ist auch der Eindruck, der nach dem ersten Prozesstag bleibt. Da sind die Erwartungen, die auch vom Gefühl getrieben sind: Irgendwann muss es doch mal eine Strafe geben. Und auf der anderen Seite steht einfach das Arbeitsrecht. […]

Überhaupt ist der Verhandlungsgegenstand im Prozess nur vordergründig ein Arbeitsvertrag. Tatsächlich geht es um die Frage, ob die bislang erzählte Geschichte so überhaupt stimmt. Die lautet auf Boulevard-Niveau heruntergebrochen: Raffzahn nimmt das System aus.

In dieser Geschichte müsste irgendwann, in welcher Form auch immer, tatsächlich eine Strafe folgen. Doch in diesem Prozess könnte es anders kommen. […]

Wahrscheinlicher ist, dass der Prozess etwas anderes deutlicher werden lässt: Das Problem war gar nicht so sehr, dass sich hier jemand, so lautet der Vorwurf, raffgierig über Sitten und Regeln hinweggesetzt hat. Das Problem waren die Sitten und Regeln selbst.

https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-3994.html