Rechtliches Gutachten Daran könnte ein Social-Media-Verbot scheitern

Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag gibt es in Deutschland hohe rechtliche Hürden für ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder. Diese ergeben sich vor allem aus EU-Recht, wie aus dem Gutachten hervorgeht.

Der Wissenschaftliche Dienst verwies insbesondere auf die bereits bestehenden EU-Regelungen im Digital Services Act. Auf dieser Grundlage laufe zum Beispiel ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Das europäische Recht habe „Anwendungsvorrang“, hieß es in dem Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Zudem gelte das Herkunftslandprinzip für die Betreiber. „Nationale Regelungen bezüglich einer Sperrung beziehungsweise Beschränkung von Social-Media-Plattformen, wie Meta, Google und TikTok, hätten danach weitgehend keine Auswirkungen, da diese ihren Sitz in Irland haben“, schrieben die Gutachter. Über verbleibende Regelungsspielräume Deutschlands könne nur der EuGH entscheiden.

Darüber hinaus könnte das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen darstellen“.

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/social-media-verbot-gutachten-100.html

Das Gutachten hat die Linke in Auftrag gegeben. […]

„Die Linke sieht die Verbote sehr kritisch“, erklärte der medienpolitische Sprecher David Schliesing. „Denn einerseits greifen die Vorschläge für ein Social-Media-Verbot zu kurz, da sie die bestehenden Probleme im Kontext digitaler Plattformen nicht lösen und stattdessen Grundrechte junger Menschen einschränken. Und andererseits sind sie sowohl technisch als auch rechtlich kaum umsetzbar.“

Stattdessen setze die Linke beim Schutz von Kindern und Jugendlichen auf zwei Stellschrauben: „Erstens müssen die bereits bestehenden rechtlichen Instrumente endlich konsequent genutzt werden, um Social-Media-Plattformen wirksam in die Verantwortung zu nehmen. Zweitens müssen wir die Medienpädagogik stärken.“

https://www.heise.de/news/Social-Media-Verbot-fuer-Kinder-vor-rechtlichen-Huerden-11228788.html

KJM: Bei Social-Media-Verbot nicht auf leichte Lösung setzen

In einer Stellungnahme hat sich die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gegen ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Stattdessen müsse die Medienkompetenz ausgebaut werden. […]

„Der Wunsch nach einem ‚Rundum-Sorglos-Angebot‘ ist zweifelsohne verführerisch und mit einem Verbot wird eine verlockend einfache Lösung suggeriert“, teilte die KJM am Donnerstag in Berlin in einer Stellungnahme mit, die dem epd vorab zur Verfügung gestellt wurde.

Hingegen könne man „von milliardenschweren Unternehmen durchaus erwarten, dass sie, statt auszugrenzen, den Schutz der Nutzenden bei der Ausgestaltung ihrer Produkte in den Mittelpunkt stellen. Anstatt uns voneinander zu trennen und bislang gemeinsame Kommunikationsräume abzuriegeln werden Altersgrenzen so zum Orientierungsrahmen“, hieß es weiter.

https://medien.epd.de/article/4458

Anstatt uns voneinander zu trennen und bislang gemeinsame Kommunikationsräume abzuriegeln werden Altersgrenzen so zum Orientierungsrahmen für ein auf gemeinsamen, überprüfbaren Standards beruhendes und auf das Alter der Nutzenden angepasstes Design. […]

In der nächsten Phase der Debatte muss daher deutlich besser beschrieben werden, welche Angebote problematisch sind. Dabei sollte statt auf die Dienstkategorie vor allem auf die risikobehafteten Funktionalitäten abgestellt werden. Nur so können effektive Vorgaben gemacht werden, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Designs der Dienste an den entscheidenden Stellen führen.

https://www.kjm-online.de/social-media-verbot/