Rundfunkbeitrag: Der Systemwechsel ist tot
Die Bundesländer erwecken den Anschein, dass der Rundfunkbeitrag nicht steigen muss und künftig anders bestimmt wird. Doch die Sache ist durch. […]
Ende Oktober 2024 hat die KEF ARD, ZDF und Deutschlandradio aufgefordert, ihren Finanzbedarf für die Jahre 2025 bis 2028 zu ermitteln. Zugleich müssen sie ihre Kosten für die Jahre 2021 bis 2024 nachweisen. Diese Aufstellungen sollen bis zum 25. April vorliegen. Die Daten fasst die KEF in einem Zwischenbericht zusammen, der Anfang 2026 erscheint. Der Zwischenbericht war bisher nicht mit einer neuen Beitragsempfehlung verbunden. Auch 2026 ist damit nicht zu rechnen.
Die Finanzanmeldung erfolgt nach bestimmten Aufwandskategorien: Programm, Personal, Sachkosten. Als Vergleichsgrößen dienen Zahlen aus der Vergangenheit, Tarifabschlüsse und die Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Die KEF berücksichtigt zudem Steigerungsraten, die aus höheren Lebenshaltungskosten abgeleitet werden oder rundfunkspezifisch sind. Sie bewertet nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Einnahmen. All das erfolgt auf der Basis des geltenden Rechts, also des Medienstaatsvertrags vom November 2020.
Die KEF hatte in ihrem Sondergutachten vom September 2024 darauf hingewiesen, dass die Grundlage für die Bedarfsanmeldungen der Sender zum kommenden 25. Bericht, „nur der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich geltende Programmauftrag unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen“ sei. Der Reformstaatsvertrag mit seinen Veränderungsvorschlägen spielt bei den Berechnungen für die Beitragsperiode, die bis 2028 reicht, also keine Rolle. […]
Wenn die Länder ab 2027 einen „Systemwechsel“ planen, müsste die KEF in diesem Herbst eine neue Abfrage starten, die aber erst Anfang 2027 vorliegen wird. Voraussetzung ist, dass alle 16 Länder das Reformpaket beschlossen haben. Damit könnte eine veränderte Empfehlung der KEF frühestens ab 2028 in Kraft treten. Eine Reduzierung der bisher geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist zudem nur realistisch, wenn sich die wirtschaftlichen Effekte der Reformen ab 2028 auch auf Cent und Euro bestimmen ließen. Das erscheint jedoch, aufgrund der intransparenten „Umschichtungen“ in den Anstalten sehr zweifelhaft. Auch der Leipziger Medienrechtler Hubertus Gersdorf, geht, wie er der F.A.Z sagt, davon aus, dass das neue Modell erst ab 2028 praktische Bedeutung haben könnte. […]
Die Klage von ARD und ZDF umfasst den Zeitraum bis 2028. Die Verfassungsrichter könnten in ihrem Urteil das neue Finanzierungssystem berücksichtigen und nur die Finanzierungsbasis für zwei Jahre ins Auge fassen. Das aber steht nicht zu erwarten, da der neue Staatsvertrag noch nicht beschlossen ist und möglicherweise auch nicht vor einem Urteil aus Karlsruhe in Kraft tritt. Mehrfach haben die Verfassungsrichter erklärt, die Länder könnten das Verfahren ändern, aber sie müssen bestehende Gesetze beachten und können nicht geplante Vorhaben gegen existierende Vorschriften „hochrechnen“. […]
Das Versprechen, dass der Beitrag für die nächsten zwei Jahre nicht erhöht wird, ist reines Wunschdenken. Die letzte Hoffnung der Länder ruht auf einem Urteil des Verfassungsgerichts, das ARD und ZDF nicht Recht gibt und Bayern und Sachsen-Anhalt doch noch ermöglicht, dem neuen Rundfunkbeitrag zuzustimmen. Lächeln und winken – nach diesem Prinzip scheint die Medienpolitik beim Rundfunkbeitrag zu laufen: Hoffnung wecken und Optimismus verbreiten. Dabei ist der „Systemwechsel“ bei der Festlegung des Rundfunkbeitrags so gut wie tot. Und eine unrealistische Politik hilft weder dem aus dem Gleichgewicht geratenen deutschen Mediensystem noch dem Beitragszahler.
Helmut Hartung beschäftigt sich im Medienseitenaufmacher der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit der Erhöhung der Rundfunkbeiträge und dem neuen, allerdings von der Politik noch nicht eingetüteten Rundfunkbeitragsberechnungsverfahren. Es ist kompliziert, aber diese zwei Sätze fassen grob zusammen, worum es geht: „dass der Beitrag für die nächsten zwei Jahre nicht erhöht wird, ist reines Wunschdenken.“ Und: „Mehrfach haben die Verfassungsrichter erklärt, die Länder könnten das Verfahren ändern, aber sie müssen bestehende Gesetze beachten und können nicht geplante Vorhaben gegen existierende Vorschriften ‚hochrechnen‘.“
https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-3990.html
