Schnüffelsoftware KIVI kommt Landesmedienanstalten teuer zu stehen

Die Landesmedienanstalten haben offenbar ihre liebe Not mit Datenauskunftsanforderungen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In Zusammenhang mit ihrer KI zum Durchschnüffeln der sozialen Medien namens KIVI ist die Beantwortung der vielen Anfragen aufwendig. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

KIVI ist eine 2021 im Auftrag der Landesmedienanstalt NRW entwickelte und von der Staatskanzlei NRW finanzierte künstliche Intelligenz, die das Internet in mehreren Sprachen nach mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen durchforstet. Inzwischen nutzen alle Landesmedienanstalten das Programm. Für relevant erachtete Fundsachen werden an die Verfassungsschutz- und Polizeibehörden gemeldet. Warum es Aufgabe der ungefragt von den Rundfunkbeitragszahlern finanzierten Behörden sein soll, polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen und dem Verfassungsschutz zuzuarbeiten, ist nicht ganz klar, jedenfalls mir nicht. Die Landesmedienanstalten bleiben vage bei der Beschreibung der Rechtsgrundlage ihres KIVI-Tuns. Die Landesmedienanstalt Sachsen-Anhalt etwa begründet es mit einer „gesetzlichen Pflicht nach dem Medienstaatsvertrag (MStV), dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und dem jeweiligen Landesmediengesetz zur kontinuierlichen Beobachtung von Telemedienangeboten im Rahmen der Aufsichtsfunktion“.

KIVI betrifft jeden, der sich im Internet öffentlich äußert.

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