Verleger reichen bei EU Beschwerde gegen Öffentlich-Rechtliche ein
Wegen Textflut im Internet: Verleger reichen bei EU Beschwerde gegen Öffentlich-Rechtliche ein
Der Verlegerverband BDZV legt bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Missbrauch des Rundfunkbeitrags ein: Die Textflut der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz sei rechtswidrig und bedrohe die freie Presse in ihrer Existenz. […]
In dem 72-seitigen Schriftsatz, der der F.A.Z. exklusiv vorliegt, prangern die Zeitungsverleger den unrechtmäßigen Einsatz eines Teils „der zu Zwecken der Rundfunkfinanzierung erhaltenen öffentlichen Mittel zweckentfremdet für ein Angebot presseähnlicher digitaler Telemediendienste zu verwenden bzw. diese digitalen Angebote ohne funktionierende Aufsicht uferlos auszuweiten“ an. Diese Zweckentfremdung verstoße gegen den sogenannten Beihilfekompromiss aus dem Jahr 2007, gegen die Vorgaben der Rundfunkmitteilung der Kommission aus dem Jahr 2009 („Rundfunkmitteilung“) und damit gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), heißt es in der Beschwerdeschrift. […]
Besonders problematisch für die Presseverlage seien die unzähligen öffentlich-rechtlichen Textangebote, die von Informationsangeboten der unabhängigen Presse nicht mehr zu unterscheiden seien. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hebele das Kriterium des Sendungsbezugs zur Begrenzung von Textangeboten faktisch aus, „indem Textangebote inflationär mit zum Teil an den Haaren herbeigezogenen Sendungsbezügen versehen werden“, stellt der BDZV-Schriftsatz fest. Ein derartiges gebührenfinanziertes öffentlich-rechtliches Textangebot sei verfassungswidrig und wettbewerbsrechtlich unzulässig. […]
Der „fast grenzenlose gebührenfinanzierte Eingriff in die digitale Mediensphäre“ zerstöre funktionierende Märkte und gefährde die Medienvielfalt und die Pressefreiheit.
Auftrag der Rundfunkanstalten nicht klar definiert
Der Zeitungsverlegerverband verweist darauf, dass sich das bisherige Verbot presseähnlicher Telemedien im Medienstaatsvertrag, ungeachtet seiner Reform im Jahr 2017, als zu unbestimmt und als unwirksam erweise. Eine sachgerechte Aufsicht der Sender durch die Rundfunkräte finde nicht statt. An der Unabhängigkeit der Gremien bestünden erhebliche Zweifel. Selbst langwierige Gerichtsverfahren und Urteile, die Verstöße der Rundfunkanstalten gegen den Medienstaatsvertrag feststellten, führt der vorliegende Schriftsatz aus, konnten die Anstalten nicht zur Gesetzestreue bekehren. Auch trug die 2019 eingerichtete Schlichtungsstelle nicht zu einer rechtssicheren und wirksamen Klärung der Streitfälle bei. Letztlich seien alle Schlichtungsgespräche, die der BDZV mit den ARD-Sendern geführt habe, gescheitert. […]
Die EU-Kommission hat den Schriftsatz noch am Freitag an die Bundesregierung übermittelt. Üblicherweise muss das Außenministerium innerhalb eines Monats zu einem solchen Vorwurf Stellung beziehen. Da das Rundfunkrecht in Deutschland aber in die Kompetenz der Bundesländer fällt, ist mit einer Verlängerung der Antwortpflicht auf drei Monate zu rechnen. So ist davon auszugehen, dass sich die neue EU-Kommission im Herbst mit der Missbrauchsbeschwerde befassen wird.
Hinweis: Schlichtungsstelle von Verlegern und Sendern liegt weiter auf Eis
(29.04.2024) Die gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Presseverlagen zu den Internetangeboten der Sender liegt seit mehr als einem halben Jahr auf Eis. „Wir sind mit der ARD in Gesprächen zu einer neuen Schlichtungsvereinbarung“, teilte die Sprecherin des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Anja Pasquay, in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage mit.
Die gesetzliche Schlichtungsstelle von Verlegern und Sendern ist wahrscheinlich einer der ruhigsten Arbeitsplätze des Landes, denn seit einem halben Jahr tut sich da gar nichts, berichtet „epd Medien“. Eigentlich sollten hier Meinungsverschiedenheiten über Angebote der Sender im Netz geklärt werden, aber seit 2018 ist das kein einziges Mal passiert – und das wird es auch wohl nicht mehr. Der Zeitungsverlegerverband BDZV habe die Schlichtungsvereinbarung im September aufgekündigt, heißt es. Aktuell versuche man, eine neue Vereinbarung auszuhandeln.
