ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen sei eine Video-Unit geschaffen worden, erklärte das ZDF auf Nachfrage. Sie sei in die Leitungsstrukturen der Hauptredaktion Aktuelles integriert worden. Die Dienste in der neuen Unit würden Beschäftigte leisten, die bereits für ZDFheute bzw. die „heute“-Redaktion arbeiteten.

Im ZDF-Fernsehrat beschrieb Chefredakteurin Bettina Schausten im Juni das Aufgabenspektrum: Die Unit solle Bildmaterial gezielt für die Nachrichten-Plattform ZDFheute anbieten, „nicht mehr nur für die TV-Sendungen, sondern auch fürs Non-lineare“. Es gehe darum, dass man „zu allen Meldungen, die wir umsetzen wollen, auch das Bewegtbild haben“.

Es gebe ein wachsendes Bedürfnis der Nutzer*innen, „Nachrichten nicht nur textlich, sondern auch durch schnell verfügbares Bewegtbild zu verfolgen“, erklärte das ZDF weiter.

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Hinweis I: Laut Auskunft des Statistischen Bundesamtes gab es am 31. Dezember 2021 in Deutschland:

71.260 blinde Menschen

46.820 hochgradig sehbehinderte Menschen

440.645 sehbehinderte Menschen

Gesamt: 558.725

https://www.dbsv.org/zahlen-fakten.html

Hinweis II: § 7 Barrierefreiheit Medienstaatsvertrag

(1) Die Veranstalter nach § 3 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote aufnehmen und den Umfang solcher Angebote stetig und schrittweise ausweiten, wobei den Belangen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen Rechnung zu tragen ist.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18790-MStV#p7