DMStV II: Für alle Online-Angebote sollen dieselben Regeln gelten

Der Entwurf für den neuen „Digitale Medien-Staatsvertrag“ liegt vor. (…) Beschließen die Bundesländer diesen Vertrag, kommt es zu einem Paradigmenwechsel. Aber tritt er je in Kraft?

Der Rundfunkkommission der Bundesländer liegt bei ihrer Sitzung am Mittwoch ein 182 Seiten umfassender Entwurf für den „Digitale Medien-Staatsvertrag“ vor, der den Einfluss von Online-Angeboten auf die Meinungsbildung in ganz neuer Weise regelt. Die Vorschläge der Rundfunkreferenten der Staatskanzleien stellen einen Paradigmenwechsel dar. Es ist der Versuch, erstmals einen kohärenten Rechtsrahmen für alle Mediengattungen zu schaffen. Abweichend von der klassischen Gesetzgebung für Rundfunk, Presse und Online wird digitaler Content jetzt abhängig von seinen Inhalten reguliert. […]

Der Rundfunkkommission der Bundesländer liegt bei ihrer Sitzung am Mittwoch ein 182 Seiten umfassender Entwurf für den „Digitale Medien-Staatsvertrag“ vor, der den Einfluss von Online-Angeboten auf die Meinungsbildung in ganz neuer Weise regelt. Die Vorschläge der Rundfunkreferenten der Staatskanzleien stellen einen Paradigmenwechsel dar. Es ist der Versuch, erstmals einen kohärenten Rechtsrahmen für alle Mediengattungen zu schaffen. Abweichend von der klassischen Gesetzgebung für Rundfunk, Presse und Online wird digitaler Content jetzt abhängig von seinen Inhalten reguliert.

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