Staatsfunk oder nicht?
Die Fraktion DIE LINKE steht für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die öffentlich-rechtlichen Sender, ARD, ZDF und Deutschlandradio sind für die Demokratie und die politische Kultur unseres Landes unverzichtbar. Trotz aller berechtigter Kritik an den Sendern im Einzelnen sieht DIE LINKE eine ihrer medienpolitischen Aufgaben darin, mit dafür Sorge zu tragen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio jederzeit in der Lage sind, ihrem grundgesetzlichen Auftrag nachzukommen.
Denn:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann und muss einen unverzichtbaren Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten und zu inhaltlicher Vielfalt beitragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann. Das Angebot soll dabei für neue Publikumsinteressen – insbesondere jüngerer Menschen – neue Inhalte und Formen offenbleiben. Gerade öffentlich-rechtliche Informationsangebote sollen zeitlich unbegrenzt, kostenlos und auf aktuellem Stand der Technik im Internet bereitgestellt wie auch mobil verbreitet werden können. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird es immer wichtiger, aktiv Medienkompetenz zu vermitteln, um einen selbstbestimmten, kritischen Umgang mit Medien zu befördern.
Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen keinen finanziellen oder regulatorischen Beschränkungen unterliegen, die sie daran hindern, ihrem Auftrag gerecht zu werden.
Elisabeth Moschmann (CDU): „ARD und ZDF sind kein ‚Regierungsrundfunk‘! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilt entsprechende Äußerungen der ‚Aufstehen‘-Bewegung von Frau Wagenknecht als populistisch und demokratiefeindlich. So argumentiert sonst nur die AfD.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wesentlicher Garant der medialen Vielfalt in unserem Land. Insbesondere in Zeiten von Desinformationen und einer immer unübersichtlicheren Nachrichtenlage im Internet bieten sie verlässliche Qualität. Damit üben sie eine unverzichtbare Funktion für die Demokratie aus. Zur Wahrung der öffentlich-rechtlichen Staatsferne hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt 2014 in seinem ‚ZDF-Urteil‘ die Anzahl der ‚staatsnahen‘ Vertreter in den Aufsichtsgremien begrenzt.“
Wie sieht die Praxis aus?
Mit dem neuen ZDF-Staatsvertrag der Anteil der Regierungsvertreterinnen und –vertreter im ZDF-Fernsehrat erhöht.
Die Zusammenfassung der Top 20 der häufigsten Politikerauftritte sieht für Oktober 2018 (heute, heutejournal, tageschau, tagesthemen, sat1. Nachrichten, RTL Journal) so aus:
Regierungsmitglieder: 623
Abgeordnete: der Regierungsfraktionen: 64
Abgeordnete der Oppositionsfraktionen: 93
Andere (Merz, Kramp-Karrenbauer): 76
