Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen NDR

Eigentlich ist der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in besonderer Weise der „wahrheitsgemäßen“ Berichterstattung verpflichtet. Der NDR allerdings weigert sich, eine falsche Berichterstattung vollständig zu korrigieren. Er soll nun gar ein Zwangsgeld zahlen.

Bereits im Juli 2024 hatte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau einen gerichtlichen Beschluss gegen den NDR erwirkt. Diesem wurde es verboten, weiterhin zu behaupten, bei der ominösen Wannsee-Konferenz von Anfang des Jahres sei die Ausweisung „‚nicht-assimilierter deutscher Staatsbürger“ diskutiert worden. Aus Sicht des Hanseatischen Oberlandesgerichtes hat es sich mit Blick auf Vosgerau um eine ehrabschneidende Falschbehauptung gehandelt. Trotzdem hielt der NDR an dieser gerichtlich verbotenen Behauptung fest – und tut es bis heute

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