Die ARD-Sender zerstören die Zeitungen
Seit Jahren streiten Verlage mit ARD-Anstalten über die Presseähnlichkeit von Onlineangeboten. Bayerns Zeitungsverleger wollen nun gegen den BR klagen. Der Saarländische Rundfunk bedroht die Existenz der Regionalzeitung des Landes. […]
Der SR, so will es die Landesregierung, habe die Aufgabe, „ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten“. Dabei soll er „technologische Entwicklungen und Veränderungen in der Mediennutzung bei der Ausgestaltung, Gewichtung und Verbreitung seines Angebotsportfolios berücksichtigen“. Der Sender habe „in seinen Angeboten und Programmen einen umfassenden Überblick über das regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben“.
Die Umsetzung des Gesetzes im Saarbrücker Funkhaus Halberg macht klar, wohin die Reise geht: Sparen bei linearen Programmen, Ausbau der Onlineinhalte. Der Intendant Martin Grasmück drückte das im Gespräch mit der F.A.Z. im Mai so aus: „Mit den Programmreduzierungen im linearen Programm haben wir auch die Möglichkeit geschaffen, die digitalen Produkte auszubauen. Wir benötigen Spielraum für neue Angebote für die jüngere Zielgruppe im Netz, auch wenn deren Produktion im Vergleich zu linearen Sendungen überwiegend weniger Geld kostet.“
Die negativen Konsequenzen dieser Onlineoffensive spürt die einzige Tageszeitung des Saarlands, die „Saarbrücker Zeitung“, von Tag zu Tag mehr. „Der SR spart beim Rundfunkangebot und setzt erkennbar immer stärker auf Presseähnlichkeit im Netz“, sagt Peter Stefan Herbst, Chefredakteur der Zeitung. Das zeige sich darin, dass immer öfter Texte auf die Onlineseite gestellt werden, ohne dass sich dazu ein Video oder Audio im Programm finde. Immer häufiger seien zudem bei Presseterminen mehrere Journalisten vertreten, die fürs Fernsehen und getrennt für Online berichten. Die regionale Onlineberichterstattung des SR sei ein eigenständiges Informationsangebot geworden. [..]
Gegenüber der F.A.Z. fasst Markus Rick, Hauptgeschäftsführer des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV), die gereizte Stimmung seiner zehn Mitgliedsverlage zusammen: „Wir haben uns in den vergangenen zwei bis drei Jahren, nachdem die presseähnlichen Aktivitäten wieder zugenommen haben, mehrfach um eine Verständigung und einen vernünftigen Kompromiss bemüht. Doch als im Februar dieses Jahres auch ein Schlichtungsverfahren scheiterte, weil die ARD auf ihrer Position beharrte, haben sich die Verlage entschlossen, erneut eine Klage gegen den Bayerischen Rundfunk anzustreben, weil sie keine andere Möglichkeit mehr sehen, den Sender zu zwingen, die Festlegungen des Medienstaatsvertrages einzuhalten.“ Der VBZV rechnet wegen der Missachtung der Unterlassungserklärung mit einer gerichtlichen Entscheidung zu seinen Gunsten, auf eine siebenstellige Strafsumme. Gemessen an den Rekordeinnahmen des BR im vergangenen Jahr von 1,2 Milliarden Euro sind das Peanuts. Auch der Bayerische Rundfunk rechtfertigt sein wettbewerbsschädigendes Verhalten mit dem „Auftrag“, „mit politisch und ökonomisch unabhängigem Journalismus zur demokratischen Meinungsbildung beizutragen. Dazu müssen unsere Qualitätsangebote da sein, wo Meinungsbildung stattfindet“, sagt Markus Huber, Sprecher des BR, gegenüber dieser Zeitung.
Hinweis I: „Online“ ist wie auch Radio bzw. Fernsehen ein eigenständiges Medium, dessen Anforderungen und Möglichkeiten man gerecht werden muss.
Hinweis II: „Als Richtschnur für die crossmediale Weiterentwicklung ist damit die Richtung gewiesen. Das heutige Realangebot zeigt aber noch eine nur schwach entwickelte Vernetzung von Inhalten, die neue Sinnzusammenhänge und damit publizistischen Mehrwert stiften könnten. Möglicherweise hat dies weniger mit mangelndem publizistischen Willen als mit begrenzten redaktionellen Kapazitäten zu tun. […]
Gleichwohl muss der MDR, will er im Online-Wettbewerb bestehen, mehr in die Richtunq von vertiefende Vernetzung gehen. Die Aufbereitung eines Themas wird von anspruchsvollem Online-Publikum dann als nutzbringend erlebt, wenn das Thema dossierartig aufgefächert wird und inhaltlich wie darstellungsstilistisch mehrere Facetten aufweist.“
Volker Lilienthal: Konzept, Bestand, Entwicklung. Gutachten zum Bestandsangebot von MDR Online. Hamburg, 2009.
Hinweis III: Der Grundversorgungsauftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten erfasst in heutiger Zeit auch den Beitrag zur Meinungsbildung im Internet. Dabei liegt der Schwerpunkt weniger darauf, die Meinungsvielfalt überhaupt zugänglich zu machen, als vielmehr darauf, sie objektiv und neutral zu präsentieren.
Zur Realisierung dieses Auftrags dürfen sich die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten der im Internet üblichen Mittel bedienen, also auch Text-Bild-Seiten verwenden. Der Begriff der Presseähnlichkeit ist demgemäß so auszulegen, dass die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Grundversorgungsauftrag nachkommen können.
Dies bedeutet, dass die üblichen Internetangebote nicht als presseähnlich eingestuft werden dürfen, mag es auch im Internet ähnliche Angebote geben, die von Presseunternehmen veranstaltet werden.
Der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann insoweit zu einem im Verfassungsrecht angelegten und und durch dieses gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil bei Internetangeboten führen. Dieser geht freilich auch mit der Verpflichtung einher, die inhaltlichen Anforderungen des spezifischen Internet-Grundversorgungsauftrags zu erfüllen und mit den Online-Angeboten eine objektive, binnenplurale Informationsquelle darzustellen. Online-Angebote von anderen Anbietern wie Presseunternehmen unterliegen dieser inhaltlichen Einschränkung nicht, was wiederum einen Vorteil im Hinblick auf ihre Finanzierung sein und damit den Wettbewerbsvorteil der öffentlichrechtlichen Anbieter ausgleichen kann.
Hans-Jürgen Papier: Rechtsgutachten zur Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ im Auftrag der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD
