HR deutet Kehrtwende in Frankfurter Restitutionsfall an

Bei einer Pressekonferenz bekräftigt die jüdische Loge B’nai B’rith ihre Restitutions-Vorwürfe gegen den HR. Eine Pressemitteilung des Senders schlägt nun einen neutralen Vermittler vor. […]

Wie der Sender mitteilt, liege ihm seit Donnerstag ein kurzfristig selbst in Auftrag gegebenes Gutachten einer Kanzlei vor, die das „aufgetauchte Dokument“ als relevant bewerte. Das Gutachten selbst sei dem HR aber erst seit der Recherche des „Spiegels“ bekannt. Die Loge hätte die geltend gemachten Ansprüche bislang rechtlich nicht hinreichend begründen können. In diesem Zusammenhang stellt der HR nun in den Raum, dass bei der damaligen Entschädigung „möglicherweise unwissentlich“ ein Flurstück unberücksichtigt geblieben sei, und bedauert, dass ihm die Unterlagen nicht früher zugänglich gewesen seien – ein indirekter Vorwurf an die Loge.

Ralph Hofmann und die Historikerin Schneider-Braunberger betonen allerdings, dass sie dieses und ein ähnliches Dokument, das dieselben Fakten transportiere, sogar bei den Terminen mit dem HR in Aktenordnern bei sich führten, der Sender jedoch kein Interesse an den Unterlagen gezeigt habe. Auf Nachfrage hätte man jederzeit alle Dokumente herausgegeben. Die Loge fühlt sich nun von der Pressemitteilung vom Donnerstagabend überrumpelt, eine Information zu diesem Schritt habe man vorab nicht erhalten. Das Gesprächsangebot des HR sehe man daher auch skeptisch, das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit des Senders sei geschwächt.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/hr-nun-doch-zu-gespraechen-mit-juedischer-loge-bereit-201261674.html

Der HR hatte das sogenannte Hübner-Gutachten aus dem Jahr 1951 kurzfristig von einer Kanzlei prüfen lassen. Diese stuft das Dokument dem Sender zufolge als relevant ein. Demnach besteht die Möglichkeit, dass bei der damaligen Entschädigung „möglicherweise unwissentlich“ ein Flurstück an der Eschersheimer Landstraße unberücksichtigt geblieben sein könnte. Der HR schlägt deshalb vor, für weitere Gespräche einen von beiden Seiten akzeptierten neutralen Vermittler hinzuzuziehen.

Bislang hatte der HR die seit 2024 erhobenen Ansprüche der Loge zurückgewiesen, weil diese aus Sicht des Senders rechtlich nicht hinreichend begründet worden seien. Das nun aufgetauchte Dokument bezeichnet der HR als „wichtigen Baustein“ bei der weiteren Bewertung und Aufarbeitung der Vorgänge. Man bedauere, dass die Unterlagen nicht bereits früher zugänglich gewesen seien. […]

Hintergrund des Streits ist ein Grundstück in Frankfurt, das B’nai B’rith während der NS-Zeit geraubt und dem damaligen Reichsrundfunk übergeben worden war. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Fläche an den Hessischen Rundfunk über. 1952 kam es zu einer Entschädigungsvereinbarung über 160.000 DM. B’nai B’rith wirft dem HR vor, die Loge dabei benachteiligt zu haben. Der Sender hatte dieser Darstellung bislang unter Verweis auf die ihm vorliegenden Dokumente widersprochen.

https://www.dwdl.de/nachrichten/107981/streit_um_juedisches_eigentum_hr_schlaegt_vermittlung_vor/

Im Zusammenhang mit der SPIEGEL-Berichterstattung um Grundstücke der Frankfurter B’NAI B’RITH Loge liegt dem Hessischen Rundfunk seit Donnerstag, 24.09.2026, ein durch ihn kurzfristig beauftragtes Gutachten vor. Dieses Gutachten bezieht sich auf ein historisches Dokument (Hübner-Gutachten von 1951), das dem hr erst im Zuge der SPIEGEL-Recherchen bekannt wurde. Eine vom hr beauftrage Kanzlei bewertet das aufgetauchte Dokument als relevant.

Der hr bietet auf dieser Basis der Loge erneut Gespräche an und schlägt die Hinzuziehung eines von beiden Seiten akzeptierten neutralen Vermittlers vor. Das Gutachten eröffnet die Möglichkeit, dass bei der damaligen Entschädigung möglicherweise unwissentlich ein Flurstück an der Eschersheimer Landstraße unberücksichtigt geblieben sein könnte. Bisher konnte die Loge B’NAI B’RITH aus Sicht des hr ihre seit 2024 geltend gemachten Ansprüche nicht rechtlich hinreichend begründen. Deshalb sah sich der hr gezwungen, entsprechende Forderungen zurückzuweisen. Das jüngst bekannt gewordene weitere Dokument ist ein wichtiger Baustein in der Bewertung und Aufarbeitung der Vorgänge. Der hr bedauert, dass diese Unterlagen ihm nicht schon früher zugänglich waren. Über die Überprüfung des Sachverhalts hatte der hr im September informiert und diese aufgrund der Bedeutung entsprechend priorisiert.

https://www.presseportal.de/pm/177784/6358801