Wer Journalist ist, bestimme ich: Erfurt und das Ende der universellen Pressefreiheit
Ein Kunstkollektiv definiert gegenüber der Polizei die Pressefreiheit. Eine Chefredakteurin bestimmt, wer kein Journalist sei. Und in Erfurt treten Vermummte einem Reporter gegen den Hinterkopf. […]
Schläger gab es immer, das ist nicht die Nachricht. Die Nachricht ist, wer ihnen hinterher beispringt – und wer sich anmaßt zu entscheiden, wen sie treffen durften. […]
Wer also entscheidet in diesem Land, wer Journalist ist? Die Antwort des Rechts: niemand. Die Berufsbezeichnung ist frei, einen Zulassungsvorbehalt kennt Artikel 5 nicht, und das Bundesverfassungsgericht nannte die freie, „nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte“ Presse 1966 ein „Wesenselement des freiheitlichen Staates“. Wer die Presse jagt, jagt kein Portal. Er kappt die Leitung, über die sich ein Volk selbst regiert, weil es durch die Presse die komplexe Welt wahrnehmen kann. […]
„Pressefreiheit ist kein Gesinnungsprivileg“, so Reporter ohne Grenzen; der Journalist Tilo Jung, gewiss kein Rechter: Sie gelte „erst recht für deine politischen Feinde“. […]
Die langjährige Springer-Journalistin Anette Dowideit, nun Chefredakteurin des auch regierungsgeförderten „Recherchezentrums Correctiv“, erklärte zu Erfurt erstens: Die Mitarbeiter von Apollo News seien „keine Journalisten“. Zweitens dürfe sie „natürlich niemand schlagen. Genau wie alle anderen Menschen.“ Damit sei „alles gesagt“.
Das stimmt, nur anders als gemeint: Der erste Punkt erledigt den zweiten. Wer dem Geschlagenen erst das Grundrecht abspricht und ihm dann die Gleichbehandlung gewährt, hat den Angriff auf die Pressefreiheit nicht verurteilt. Er hat ihn wegdefiniert.
