EuGH setzt Privatpersonen, die Inhalte von RT Deutsch weiterverbreiten, drakonischen Strafen aus

5. 07. 2026 | Mit einem Urteil vom 2. Juli hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Partei in einem Propagandakrieg gemacht. Ohne die Konsequenzen für das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit zu prüfen, hat er geurteilt, dass Privatpersonen, die einmalig, ohne kommerzielles Interesse und ohne ausländische Einflussnahme korrekte Inhalte von EU-sanktionierten Medien weiterverbreiten, Straftäter sind.

Das Landgericht Saarbrücken hatte den EuGH gefragt, ob der Betreiber eines Blogs, der sich nur über freiwillige Spenden finanziert, ein „Betreiber“ im Sinne von Artikel 2f Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates ist. Dieser besagt:

„Es ist den Betreibern verboten, Inhalte durch die in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind7

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