WDR-Rundfunkrat am 5.2.2025
- Rundfunkrat diskutiert Reformpläne der Länder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der WDR-Rundfunkrat diskutierte erneut die medienpolitischen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Dezember 2024. Nach ausführlicher Beratung stellte das Gremium fest, dass die Reformbeschlüsse der MPK den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich langfristig stärken, der Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes gerecht werden und gesellschaftliche Interessen wahren. Zu einzelnen Maßnahmen des Reformstaatsvertrages äußert sich der Rundfunkrat in einem Beschluss der hier abrufbar ist. Der Rundfunkrat erwartet, dass der Systemwechsel bei der künftigen Festsetzung des Rundfunkbeitrags zum so genannten „Widerspruchsmodell“ eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellt und die Rolle der unabhängigen KEF stärkt. Der Rundfunkrat fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, den zur Umsetzung erforderlichen Reformstaatsvertrag zügig auf den Weg zu bringen, damit der Landtag den Staatsvertrag ratifizieren kann. […]
- Programmbeschwerde zu Carolin Kebekus-Sendung „#KINDERstören“ abgelehnt
Der Rundfunkrat konnte in der vorliegenden Beschwerde keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze feststellen. Der Beschwerdeführer bezieht sich mit seiner Kritik auf die Sendung „Die Carolin Kebekus Show – #KINDERstören – Carolin Kebekus gibt Kindern das Kommando“ vom 18. August 2024. Mit der viertelstündigen Sondersendung sollte allgemein auf Kinderrechte aufmerksam gemacht werden. Die ARD hat die Sendung hierfür um 20:15 Uhr in ihrem Fernsehprogramm „Das Erste“ ohne Vorankündigung ausgestrahlt. Der eigentlich für den Sendeplatz nach der Tagesschau angekündigte Tatort verzögerte sich hierdurch um 15 Minuten. Der Zuschauer kritisiert, dass das Publikum durch die unangekündigte Sendung überrascht und mit einer „aktivistischen Politpropagandashow“ überrumpelt worden sei. Außerdem bemängelt er, dass die von Carolin Kebekus in der Sendung erhobene Forderung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, nicht ausreichend vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz von Kinderrechten eingeordnet worden sei. Auch die Aussage Kebekus‘ „Brauner Mist. Das gilt es zu verhindern“, in Bezug auf zunehmende rechtspopulistische Einstellungen bei Jugendlichen, stehe uneingeordnet im Raum. […]
- Erster Compliance-Bericht für den Rundfunkrat
Im vergangenen Jahr haben der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat eine neue Compliance-Richtlinie für ihre Gremien verabschiedet. Diese sieht unter anderem einen jährlichen anonymisierten Bericht über die Anzahl der gemeldeten Fälle von möglichen Interessenkollisionen im Rundfunkrat vor. Der Vorsitzende Rolf Zurbrüggen berichtete über zwei Meldungen, die von den Betroffenen selbst gekommen waren. Nach eingehender Prüfung durch das Präsidium sei jedoch bei beiden Sachverhalten festgestellt worden, dass kein Verstoß vorliege bzw. sich die Betroffenen korrekt verhalten hätten.
- Mehrere Programmverträge genehmigt
Auch in den kommenden Jahren kann die ARD-Sportschau die gewohnten Spielzusammenfassungen der Fußballbundesliga der Männer zeigen, ebenso bleiben die Audiokonferenzen im Radio erhalten. Der Rundfunkrat genehmigte einen entsprechenden Vertrag mit der Deutschen Fußballliga DFL für den Zeitraum 2025 bis 2029. Außerdem lagen zwei Serienproduktionen („Ludwig“ und die 7. Staffel von „Die Kanzlei“) und ein Kölner Tatort mit dem Titel „Die letzten Menschen von Köln“ vor. Alle Produktionen, die mehr als zwei Millionen Euro kosten, müssen zuvor vom Rundfunkrat genehmigt werden.
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