ÖRR vor Gericht: Muss man den Beitrag zahlen, wenn ARD und ZDF ihren Auftrag verfehlen?

Eine Klägerin und ihre Unterstützer wollen vor dem Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen, ob ARD und ZDF ihren Auftrag erfüllen. Dabei soll geklärt werden, ob der Rundfunkbeitrag gerechtfertigt ist. […]

Bei der „Tagesschau“ schafft es der Sport mit über sechs Prozent immerhin noch auf Rang vier der wichtigsten Themen. Aber was heißt schon Sport – 77 Prozent der Berichte aus Hamburg widmeten sich allein dem Fußball. Andere Sportarten, die begeistert von Millionen Deutschen ausgeübt werden, finden kaum einen Platz in den Nachrichten. […]

Unter den 20 Top-Institutionen (ohne Regierung und Parteien) sind sowohl bei „Tagesschau“ als auch bei „heute“ mit der Nato, den UN und verdi nur drei Institutionen, die nicht mit Fußball zu tun haben. […]

Was fällt bei der ausufernden Sportberichtung aber unter den Tisch? Themen wie Verbraucherschutz, UN und Tourismus rangieren mit einem Anteil von jeweils unter 0,1 Prozent der Beiträge. Also nicht einmal einer von 1000 Beiträgen bei „Tagesschau“ und „heute“ behandelt diese Komplexe. Auch die Themen Wohnungsbau, Renten, alternative Energien, Euro/Währung oder Entwicklungshilfe liegen unter 0,5 Prozent. Und selbst Bereiche wie Sozialpolitik, Kultur und Religion verfehlen die Ein-Prozent-Schwelle deutlich. […]

Gerum unterstützt auch Hunderte Klagen gegen die Beitragspflicht. Bisher nahezu erfolglos. Die Klagen wurden von den Verwaltungsgerichten stets als „systemwidrig“ abgeschmettert. […]

Und nun die Überraschung: Im Mai 2024 wurde das Urteil aus München durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, da ein eklatanter Verstoß gegen das Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes vorliegt. Die Revision wurde zugelassen. Denn die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung. Ich vereinfache das Juristendeutsch mal ein wenig: Das Verfahren bietet Gelegenheit zu klären, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Auftrag strukturell verfehlen und ob das ein Grund ist, die Rundfunkgebühr zu verweigern.

Zum ersten Mal ist ein höchstes deutsches Gericht überhaupt bereit, sich mit dieser Frage zu befassen. Die Verhandlung ist für den 1. Oktober um 10 Uhr angesetzt.

https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/tv-medien/oerr-vor-gericht-muss-man-den-beitrag-zahlen-wenn-ard-und-zdf-ihren-auftrag-verfehlen-li.2358739

Hinweis der Redaktion: Laut § 26 Medienstaatsvertrag haben die Sender u.a. diesen Auftrag: „Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags. Der Auftrag im Sinne der Sätze 8 und 9 soll in seiner gesamten Breite auf der ersten Auswahlebene der eigenen Portale und über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein.“

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18790-MStV#p26