WDR-Rundfunkrat – Wesentliche Ergebnisse der Sitzung

  1. Neue Aufgabe in der ARD: Jörg Schönenborn bittet den Rundfunkrat um seine Abberufung als Programmdirektor

Jörg Schönenborn hat den Rundfunkrat gebeten, ihn in der April‑Sitzung von seinem Amt als WDR‑Programmdirektor für Information, Fiktion und Unterhaltung (IFU) abzuberufen, um sich einer neuen Aufgabe in der ARD zu widmen. Er folgt damit einer Bitte der ARD-Intendantinnen und -Intendanten.

Die Direktorenstelle soll zügig neu ausgeschrieben werden. […]

  1. Startschuss für den Dreistufentest: Prüfverfahren zum digitalen „MausRadio“ eröffnet

Der Rundfunkrat hat den Dreistufentest für das „MausRadio“ offiziell eingeleitet. Damit verbunden ist ein direkter Aufruf an die Öffentlichkeit: Bis zum 30. April 2026 bittet das Gremium um Stellungnahmen zu der geplanten Änderung. Privatpersonen, Verbände und Unternehmen sind eingeladen, ihre Sichtweise in den Prozess einzubringen – beispielsweise mit Einschätzungen zur veränderten Mediennutzung von Kindern oder zur familiären Alltagsrealität.

Hintergrund des Prüfverfahrens ist der Plan des WDR, das werbefreie Radioprogramm für Grundschulkinder ab Januar 2027 nicht mehr über das Digitalradio (DAB+) auszustrahlen. Stattdessen soll das Angebot künftig ausschließlich als linearer Webstream im Internet verbreitet und in die Audiothek „ARD Sounds“ integriert werden. […]

  1. WDR baut Angebote zur Medienkompetenz gezielt aus

Die Stärkung der Medienkompetenz gewinnt mit dem neuen Reformstaatsvertrag weiter an Bedeutung für den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk. Vor diesem Hintergrund bündelt der WDR seine zahlreichen Bildungs‑ und Aufklärungsangebote strategisch neu und entwickelt sie gezielt weiter. Ziel ist es, die Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere Kinder und Jugendliche – besser auf die Herausforderungen der zunehmend digitalen Medienwelt vorzubereiten.

Für die Koordination und den Ausbau dieses Themenfelds wurde eine neue Funktion geschaffen: Seit Februar 2026 verantwortet Julia Schutz als Medienkompetenz‑Managerin, angesiedelt direkt in der Intendanz, diesen Bereich. Sie stellte dem Rundfunkrat die geplanten Schwerpunkte und Zielsetzungen vor.

Im Mittelpunkt steht zunächst die Ansprache von Kindern und Jugendlichen. Der WDR verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2030 rund 50 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit medienpädagogischen Angeboten zu erreichen. Dabei geht es unter anderem darum, Informationen besser einordnen zu können, die Funktionsweise von Algorithmen – etwa in KI‑Anwendungen – zu verstehen und sich wirksam vor Desinformation zu schützen. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Zusammenarbeit mit starken Partnern, darunter Bildungseinrichtungen, das Schulministerium des Landes Nordrhein‑Westfalen sowie die Landesanstalt für Medien NRW. […]

  1. Rundfunkrat diskutiert über Presseclub und einen Online-Artikel zum Thema Tempolimit auf Autobahnen

Der WDR-Rundfunkrat hat über zwei Programmbeschwerden entschieden. In beiden Fällen stellte das Gremium keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze fest.

Die erste Beschwerde richtete sich gegen eine Ausgabe des Presseclub vom 6. Juli 2025. Unter dem Titel „Hitze, Brände, Unwetter: Haben wir den Kampf ums Klima aufgegeben?“ diskutierte die Runde unter anderem über die Energiewende. Ein Zuschauer kritisierte dabei die Einladung des Journalisten Morten Freidel. Der Vorwurf lautete, Freidel sei unseriös, äußere unbelegte Behauptungen zugunsten der Atomkraft. Der Rundfunkrat wies die Programmbeschwerde ab und stufte die Einladung Freidels als rechtmäßig ein. Zur Begründung hieß es, dass politische Diskussionsrunden grundsätzlich davon leben, unterschiedliche Perspektiven abzubilden. Entscheidend für eine Einladung seien fachliche Expertise, eine meinungsstarke Einordnung und die Bereitschaft zur offenen Diskussion. Auch die Aussagen Freidels bewertete das Gremium als zulässige Meinungsäußerungen. Hierbei ist eine juristische Unterscheidung wichtig: Anders als Tatsachenbehauptungen (also überprüfbare Fakten) können Meinungen rechtlich nicht als „falsch“ eingestuft werden.

Montage: Geschwindigkeitsbegrenzung 120 auf einer Autobahn

Die zweite Beschwerde richtete sich gegen einen Online-Beitrag auf wdr.de vom 24. September 2025, der begleitend zur „Aktuellen Stunde“ veröffentlicht wurde und eine Tempolimit-Studie der Ruhr-Universität Bochum zum Gegenstand hatte. Ergebnis der Studie ist, dass die Zahl der Verkehrstoten auf Autobahnen durch ein Tempolimit von 120 km/h um rund ein Drittel gesenkt werden könne. Der Beschwerdeführer beanstandete, dass der Artikel zwar die Gesamtzahl aller Verkehrstoten nenne, nicht jedoch die spezifische Zahl der auf Autobahnen tödlich Verunglückten. Dadurch fehle eine zentrale Bezugsgröße zur sachgerechten Einordnung der Studienergebnisse.

Einige Mitglieder des Rundfunkrats teilten die Auffassung des Petenten insoweit, als die Überschrift zumindest missverständlich war, weil der Zusatz „auf Autobahnen“ fehlte. In seiner Abwägung hob das Gremium jedoch hervor, dass im Text selbst deutlich gemacht wurde, dass sich die genannte Zahl auf die Gesamtzahl aller Verkehrstoten beziehe. Der Beitrag enthielt keine unwahren Tatsachenbehauptungen. Vor diesem Hintergrund kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass kein Rechtsverstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorliege, wenngleich handwerkliche Mängel festgestellt wurden. Positiv würdigte der Rundfunkrat, dass die Redaktion die sachliche Kritik des Lesers konstruktiv aufgriff und Text und Überschrift nachträglich präzisierte, um mögliche Missverständnisse auszuräumen.

  1. Mitglieder in Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung NRW wiedergewählt

Der WDR-Rundfunkrat hat Anjara Ingrid Bartz und Friederike van Duiven in ihren Ämtern bestätigt und erneut in den Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung NRW GmbH gewählt. Die Amtszeiten der beiden bisherigen Mandatsträgerinnen verlängern sich damit für den Rest der laufenden Amtsperiode des Rundfunkrats bis Anfang Dezember. […]

  1. Programmverträge: „Tatort“ Köln genehmigt, Wintersport-Rechtepakete in erster Lesung

Gemäß seiner gesetzlichen Aufgaben muss der Rundfunkrat Programmverträgen ab einem Kostenvolumen von zwei Millionen Euro für den WDR zustimmen. In dieser Sitzung hat das Gremium den Produktionsvertrag für den neuen Kölner Tatort  genehmigt. Zudem befasste sich der Rundfunkrat in erster Lesung mit der Verlängerung von zwei umfassenden Wintersport-Rechtepaketen: Beraten wurden ein Vertrag mit dem Deutschen Skiverband (DSV) über die FIS-Weltcups in Deutschland für die Saisons 2026/27 bis 2030/31 sowie für die Biathlon-WM und -Weltcups der Saisons 2030/31 bis 2033/34. Die Abstimmung hierüber steht für die kommende Sitzung auf der Agenda.

https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/publikationen/newsletter-372.html