EuGH-Entscheidung: Rundfunkbeitrag in Deutschland ist mit EU‑Recht vereinbar

EuGH-Entscheidung: Rundfunkbeitrag in Deutschland ist mit EU‑Recht vereinbar

https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/eugh-rundfunkbeitrag-in-deutschland-ist-mit-eu-recht-vereinbar.html

Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eugh-urteil-deutscher-rundfunkbeitrag-ist-rechtens-15939628.html

Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-492/17).

https://www.berliner-zeitung.de/kultur/gebuehren-bleiben-deutscher-rundfunkbeitrag-verstoesst-nicht-gegen-eu-recht-31736712

Der Europäische Gerichtshof sieht in dem Beitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Das hat das höchste EU-Gericht in Luxemburg entschieden

Die Luxemburger Richter stellten nun fest, dass die Ersetzung der alten Rundfunkgebühr, die pro Empfangsgerät zu entrichten war, durch den neuen Beitrag von monatlich 17,50 Euro pro Haushalt keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt. Nach den EU-Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen sei es nicht verboten ist, dass Staaten den öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse einräumen, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben. Die Richter betonten zudem, dass die neuen Regeln die Erhebung des Rundfunkbeitrags vor allem vereinfachen sollten. Sie hätten „zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt, die die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten, um die Kosten zu decken, die mit der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags verbunden sind“, heißt es im Urteil.

https://www.tagesspiegel.de/medien/europaeischer-gerichtshof-deutscher-rundfunkbeitrag-ist-rechtens/23757318.html

Vorgelegt worden waren dem EuGH die Fragen zur Vereinbarkeit von Rundfunkbeitrag mit dem EU-Recht vom Landgericht Tübingen. Einen Teil der Fragen stufte der EuGH laut seiner Mitteilung als unzulässig ein. Im Lichte des Urteils muss die deutsche Justiz den Fall nun abschließen.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eugh-urteil-deutscher-rundfunkbeitrag-ist-rechtens-15939628.html

Die Entscheidung war erwartet worden, nachdem ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes sich bereits im September dafür ausgesprochen hatte, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen EU-Recht verstoße.

https://www.sueddeutsche.de/medien/gez-rundfunkbeitrag-eugh-urteil-1.4251452

ZDF-Intendant Thomas Bellut zeigte sich erwartungsgemäß zufrieden: „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen.“

https://www.dwdl.de/nachrichten/70162/europaeischer_gerichtshof_rundfunkbeitrag_ist_rechtens/

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm sagt: „Klarer hätte die Entscheidung des EuGH nicht ausfallen können. Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit.“ SWR-Justitiar, Hermann Eicher, der federführend für die ARD alle juristischen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag betreut, sieht die Reform der Rundfunkfinanzierung damit auch in der juristischen Nachbearbeitung auf der Zielgeraden: „Der Rundfunkbeitrag hat nun auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen und man kann dem Einzelrichter am LG Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klarheit gesorgt hat“, so der SWR-Justitiar.

https://www.presseportal.de/pm/29876/4142510

EMR: Aktuelles Stichwort zum heutigen Urteil des EuGH zum Rundfunkbeitrag

Aktuelles Stichwort zum heutigen Urteil des EuGH zum Rundfunkbeitrag