Sachsen-Anhalt zahlt 283.000 Euro an Medienschaffende
Sachsen-Anhalt zahlt 283.000 Euro an Medienschaffende
Die Staatskanzlei sowie die Ministerien und nachgeordnete Landesbehörden Sachsen-Anhalts haben seit 2018 rund 283.000 Euro für Honorare an Journalisten und Journalistinnen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien ausgegeben. Insgesamt seien Aufträge an 107 Medienschaffende vergeben worden, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Staatskanzlei auf eine parlamentarische Anfrage der Magdeburger AfD-Landtagsfraktion.
Das Geld sei etwa für Moderationen, Vorträge, Videoproduktionen und Beratungsleistungen gezahlt worden. Die Höhe der einzelnen Honorare und die Namen der beauftragten Medienschaffenden nannte die Staatskanzlei aus Gründen des Datenschutzes nicht.
Aus der dem Landtag übermittelten Antwort geht hervor, dass die Landeszentrale für politische Bildung mit 85 Beauftragungen am häufigsten auf journalistische Expertise zurückgriff. Die Staatskanzlei beauftragte laut eigener Darstellung in 45 Fällen Medienschaffende. In mehr als 70 Fällen seien Journalisten oder Journalistinnen für Dienste bezahlt worden, die fest angestellt oder freiberuflich vorwiegend in Redaktionen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) arbeiten.
Die Landesregierung verneinte in ihrer Antwort ausdrücklich mögliche Konflikte zwischen Auftragsvergabe und dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seitens der Landesverwaltung werde keine Einflussnahme auf die journalistische Arbeit der nebenberuflich engagierten Personen ausgeübt.
Epd
