Frontalangriff auf die Informationsfreiheit – Die stille Entmachtung des Souveräns

Frontalangriff auf die Informationsfreiheit – Die stille Entmachtung des Souveräns

Was geschieht, wenn der Staat den Bürger vollständig sehen will, während er selbst unsichtbar wird? Die Bundesregierung plant, das Informationsfreiheitsgesetz durch Identifikationspflichten, Gebühren in Tausenderhöhe, weitreichende Ausnahmen und die Schwächung unabhängiger Kontrolle auszuhöhlen. Gleichzeitig wachsen Chatkontrolle, digitale Identität, Innenraumüberwachung und Geheimdienstbefugnisse. Aus dem Kontrollrecht des Souveräns würde ein Gnadenrecht der Behörden – der Bürger wird durchsichtig, der Staat undurchdringlich.

von Michael Hollister

Während fünf Gesetze den Bürger für den Staat durchsichtig machen, nimmt ein sechstes dem Bürger den Blick auf den Staat. Dieselbe Bewegung, umgekehrtes Vorzeichen – und ein Abstand, der von beiden Seiten wächst. Heute kann ein Mensch in Deutschland eine Behörde des Bundes anschreiben und fragen: Was habt ihr entschieden, und warum? Er muss nicht sagen, wer er ist. Er muss nicht sagen, warum er fragt. Er muss nichts bezahlen, was ihn ruinieren würde. Und am Ende steht in der Antwort, wer die Entscheidung getroffen hat.

Vier Sätze, vier Selbstverständlichkeiten. Jeden einzelnen davon will die Bundesregierung streichen.

Künftig soll der Fragende ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Er soll seine Staatsangehörigkeit belegen. Er soll mit Gebühren rechnen, die in die Tausende gehen. Und die Namen derjenigen, die im Amt entschieden haben, sollen geschwärzt werden. Was heute ein Recht ist, das jedem zusteht, wird zu einem Privileg für Wenige, die sich rechtfertigen, ausweisen und freikaufen können.

Das klingt technisch. Es ist es nicht. Es ist die Umkehrung eines Grundverhältnisses.

Die Frage, die niemand laut stellt

Das Informationsfreiheitsgesetz existiert, weil ein einfacher Gedanke ihm zugrunde liegt: In einer Demokratie ist der Bürger der Auftraggeber. Politiker und Behörden sind seine Beauftragten. Sie handeln in seinem Namen, mit seinem Geld, auf seine Rechnung. Und ein Auftraggeber, der seinen Beauftragten nicht über die Schulter schauen darf, ist kein Auftraggeber mehr – er ist ein Bittsteller.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist das einzige direkte Werkzeug, mit dem der Souverän diesen Blick über die Schulter werfen kann. Nicht die Wahl alle vier Jahre – die entscheidet nur, wer die Beauftragten sind, nicht, was sie tun. Nicht die Presse allein – die berichtet, aber sie regiert nicht. Das IFG ist der Rechtsanspruch des einzelnen Menschen, in die Akten seines eigenen Staates zu sehen. Ohne Begründung. Ohne Erlaubnis. Weil es seine Akten sind.

In zwanzig Jahren hat dieses Recht Dinge sichtbar gemacht, die sonst im Aktenschrank geblieben wären – von Ministerkalendern über Gutachten bis zu den Verträgen, mit denen der Staat Steuergeld verteilt. Es war nie ein bequemes Gesetz für die Regierenden. Genau das war sein Zweck. Ein Kontrollinstrument, das den Kontrollierten gefällt, kontrolliert nichts.

Genau dieser Anspruch steht zur Disposition. Und er steht nicht allein zur Disposition, sondern in einem größeren Zusammenhang, den man erst erkennt, wenn man einen Schritt zurücktritt.

Denn zur selben Zeit, in der die Bundesregierung dem Bürger den Blick auf den Staat nimmt, baut sie den Blick des Staates auf den Bürger aus. Die Chatkontrolle erlaubt das Scannen privater Nachrichten. Die europäische Fahrzeugverordnung bringt Kameras in den Innenraum. Die Altersverifikation im Netz koppelt Identität an jede Bewegung. Die digitale Brieftasche bündelt Ausweis, Führerschein, Gesundheitsdaten und Behördenkommunikation in einem System. Fünf Schichten, die den Bürger für den Staat lesbar machen.

Und ein sechstes Vorhaben, das die Leserichtung umkehrt: Es macht den Staat für den Bürger unlesbar.

Das ist die zentrale Frage dieser Analyse: Was geschieht mit einem Gemeinwesen, wenn der Beobachtete zum Beobachter wird und der Beobachter zum Blinden? Wenn der Staat alles über den Bürger erfährt und der Bürger nichts mehr über den Staat? Der Abstand zwischen beiden wächst dann nicht von einer Seite. Er wächst von beiden. Der eine sieht mehr, der andere weniger. Rechnet man das zusammen, ist das Ergebnis kein bisschen Reform. Es ist eine Verschiebung der Machtverhältnisse.

Was offiziell beschlossen wurde

Am 02. Juli 2026 traten Friedrich Merz, Lars Klingbeil, Bärbel Bas und Markus Söder vor die Kameras im Garten des Kanzleramts. Sie stellten ein Paket vor, das den nüchternen Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ trug – 34 Maßnahmen aus Steuern, Arbeitsmarkt, Rente, Digitalisierung. Punkt 32 stand unter der Zwischenüberschrift „Bürokratierückbau“. Wer nur die Schlagzeilen las, übersah ihn.

Im Wortlaut liest sich Punkt 32 harmlos, fast fürsorglich: Man werde das Informationsfreiheitsgesetz „unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln“. Man werde das „komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen“. Ein Gesetz, das Transparenz herstellt, soll transparenter gemacht werden – die Formulierung ist ein kleines Meisterwerk der Verschleierung. Denn was danach kommt, hat mit Transparenz nichts zu tun.

Die Auskunftsrechte sollen „auf natürliche Personen fokussiert“ werden, die „ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“. Zwei Eingriffe in einem Satz. Der erste: Nur noch natürliche Personen dürfen fragen – juristische Personen nicht mehr. Das trifft eingetragene Vereine, Stiftungen, Unternehmen. Die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International, Rechercheverbünde, die als Organisation anfragen, wären damit ausgeschlossen. Der Ausschluss trifft nicht anonyme Konstrukte, sondern die organisierte Zivilgesellschaft: Umweltverbände, die Grenzwerte prüfen; Redaktionen, die als Redaktion recherchieren; Vereine, die staatliche Vergaben kontrollieren. Sie alle müssten sich künftig eine natürliche Einzelperson suchen, die für sie fragt – die dann, per Identifikationspflicht, mit Namen und Ausweis geradesteht. Der zweite: Wer fragt, muss künftig ein „berechtigtes Interesse“ darlegen. Heute muss niemand begründen, warum er in die Akten seines Staates sehen will – das Recht selbst ist die Begründung. Künftig entscheidet die Behörde, ob sie das genannte Interesse akzeptiert. Der Kontrollierte entscheidet, wer ihn kontrollieren darf.

Es geht weiter. Die Regierung will prüfen, den Kreis der Berechtigten „auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ zu beschränken. Wer fragt, müsste dann seine Staatsangehörigkeit nachweisen. Und sie will „die Namen der Mitarbeitenden schwärzen“ – offiziell, um Beschäftigte „vor Anfeindungen und Drohungen“ zu schützen. Die Folge: Wer eine behördliche Entscheidung getroffen hat, wäre nicht mehr nachvollziehbar. Verantwortung verschwindet dort, wo sie einen Namen hätte.

Ein weiterer Hebel sichert die übrigen ab: Behörden sollen eine Auskunft künftig unter Verweis auf „komplexe Bedrohungslagen“ verweigern dürfen. Eine ähnliche Klausel hat der Berliner Senat seinem Landesgesetz Ende März 2026 bereits eingezogen. Der Begriff ist bewusst weit gehalten – was eine komplexe Bedrohungslage ist, entscheidet am Ende die Stelle, die die Auskunft verweigern will. Man reicht der Behörde damit einen Generalschlüssel, mit dem sich fast jede unbequeme Anfrage abwehren lässt.

Der teuerste Eingriff steht nicht im Beschluss, sondern in seiner Konsequenz. Bislang deckelt eine Obergrenze die Gebühren für eine Anfrage bei 500 Euro. Dieser Deckel soll fallen, die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ berechnet werden. Der Spiegel hat exemplarisch vorgerechnet, dass eine einzelne Anfrage künftig bis zu 8.000 Euro kosten könnte. Ein Recht, das 8.000 Euro kostet, ist für die meisten Menschen kein Recht mehr. Es ist ein Angebot, das man sich nicht leisten kann.

Begründet wurde all das in der Bundespressekonferenz von Regierungssprecher Stefan Kornelius – mit einer „internationalen Bedrohungslage“, dem Schutz Kritischer Infrastrukturen und dem Schutz der Bediensteten. Man wird auf diese Begründung zurückkommen. Sie hält der Prüfung nicht stand.

Der geheime Vermerk

Der Koalitionsbeschluss war der sichtbare Teil. Der unsichtbare Teil lag zu diesem Zeitpunkt bereits fünf Monate in einer Schublade des Bundesinnenministeriums.

Am 23. Juli 2026 berichtete MDR Investigativ über einen internen Vermerk aus dem Haus von Innenminister Alexander Dobrindt, datiert auf Anfang Februar 2026. Das Papier zeigt, dass die Pläne weit über das hinausgehen, was der Koalitionsausschuss offengelegt hat. Es ist kein Protokoll einer spontanen Idee. Es ist die ausgearbeitete Grundlage für einen Umbau, der Monate vor der öffentlichen Ankündigung begann.

Der Vermerk schlägt vor, die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit vollständig zu streichen. Konkret soll Paragraf 12 des IFG entfallen und das zuständige Referat beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgelöst werden. Paragraf 12 regelt, dass jeder Mensch den Bundesbeauftragten anrufen kann, der sein Recht auf Informationszugang verletzt sieht. Der Beauftragte kontrolliert zugleich, wie andere Bundesbehörden mit dem IFG umgehen. Fällt diese Stelle weg, bleibt dem Bürger nur der Weg vor die Verwaltungsgerichte – langsam, förmlich und teuer.

Hier zeigt sich der erste dokumentierte Selbstwiderspruch. Das Koalitionspapier verspricht, das IFG „in Abstimmung mit dem BfDI“ weiterzuentwickeln. Der Vermerk aus demselben Regierungslager will genau diesen BfDI seiner IFG-Zuständigkeit entkleiden. Man verspricht die Abstimmung mit einer Instanz, die man zugleich beseitigen will.

Der Vermerk geht noch weiter. Die Auskunftsrechte von Journalisten und Abgeordneten sollen eingeschränkt werden. Beide Gruppen, so die Logik des Papiers, nutzten das IFG, um „inhaltliche Einschränkungen“ zu umgehen – nämlich die engeren Grenzen des Presserechts und des parlamentarischen Fragerechts. Sie sollten sich künftig auf diese engeren Rechte verweisen lassen. Der Unterschied ist entscheidend: Auf eine Presseanfrage oder eine parlamentarische Anfrage muss die Regierung zwar antworten – ein Anspruch auf eine inhaltlich substanzielle Auskunft oder auf die Herausgabe von Unterlagen ist damit aber nicht verbunden. Man dürfte weiter fragen. Man bekäme nur nichts mehr.

Dazu kommen weitere Verengungen: Forschung und Lehre sollen pauschal aus dem Anwendungsbereich fallen. Laufende Gesetzgebungsverfahren sollen ausgenommen werden – Auskunft erhielte man dann erst, wenn ein Gesetz bereits beschlossen ist, also zu spät, um es noch zu beeinflussen. Gerade dieser Punkt wiegt schwer: Die Phase, in der ein Gesetz entsteht, ist die Phase, in der Einflussnahme stattfindet – durch Verbände, Kanzleien, Lobbyisten, die Formulierungen zuweilen selbst mitschreiben. Wer erst nach dem Beschluss fragen darf, erfährt nie, wessen Handschrift im Text steckt. Und Behörden sollen keine Dokumente mehr herausgeben dürfen, die nicht bei ihnen selbst entstanden sind. Der Antragsteller müsste jede beteiligte Behörde einzeln abklappern – ein Labyrinth, an dessen Ende die Gebühr wartet. Wer je versucht hat, einen Vorgang zu rekonstruieren, an dem drei Ministerien beteiligt waren, kennt die Wirkung: Jede Station kostet Zeit, jede kostet Geld, und an jeder kann die Auskunft mit Verweis auf eine der neuen Ausnahmen enden.

Auf Anfrage des MDR hat das Bundesinnenministerium die Existenz der Vermerke weder bestätigt noch bestritten. Inhaltlich verwies eine Sprecherin darauf, man wolle das Gesetz „mit einem Mehrwert für Bürger und Verwaltung“ reformieren, müsse „Sicherheitsanforderungen“ und eine „wachsende hybride Bedrohungslage“ berücksichtigen. Worin der Mehrwert für den Bürger besteht, der künftig zahlen, sich ausweisen und begründen muss, blieb offen.

Warum FragDenStaat ausgeschaltet werden soll

Unter allen Punkten des Vermerks ist einer besonders aufschlussreich, weil er den Zweck der ganzen Übung entlarvt. Es ist die Identifikationspflicht – und die Begründung, die das Ministerium selbst dafür liefert.

Jeder, der einen IFG-Antrag stellt, soll sich künftig eindeutig identifizieren. Das erklärte Ziel benennt der Vermerk offen: Portale wie „Frag den Staat“ könnten dann „nicht weiterhin als Strohmann eingesetzt werden“. Erst an zweiter Stelle nennt das Papier die Sorge vor automatisierten oder von fremden Staaten gestellten Massenanfragen. Die Reihenfolge ist die Botschaft. Nicht der ausländische Angreifer steht im Zentrum der Überlegung, sondern eine deutsche Transparenzplattform.

FragDenStaat, ein gemeinnütziges Projekt der Open Knowledge Foundation, existiert seit 2011. Es bietet den technischen Unterbau, mit dem jeder Interessierte mit wenigen Klicks eine Anfrage an die zuständige Behörde stellen kann. Rund 170.000 Menschen haben das genutzt, in mehr als 250.000 Anfragen. Die Plattform senkt die Hürde – und genau diese niedrige Hürde ist das Ziel des Angriffs. Ein formloser Antrag per E-Mail, Telefon oder Brief würde nach den Wünschen des Ministeriums nicht mehr genügen.

Arne Semsrott, Chefredakteur von FragDenStaat, formuliert die Konsequenz nüchtern: „Wenn er mit seinem Vorhaben durchkommt, ist das IFG tot.“ Die Feindschaft hat Vorgeschichte. Bereits 2014 hatte das Innenministerium FragDenStaat verklagt, um unter Verweis auf ein angebliches Urheberrecht des Staates die Veröffentlichung interner Unterlagen zu verhindern – erfolglos. In den Jahren danach machte die Plattform durch das IFG öffentlich, was sonst verborgen geblieben wäre. Dokumente aus dem Verkehrsministerium legten das hunderte Millionen Euro teure Desaster der gescheiterten PKW-Maut offen, das Dobrindt als damaliger Minister mit verantwortete. Interne Unterlagen zeigten, wie dem Projekt „Radikale Töchter“ nach Darstellung von FragDenStaat die Förderung rechtswidrig entzogen wurde, nachdem dessen Geschäftsführerin öffentlich den Bundeskanzler kritisiert hatte. Recherchen deckten auf, dass sein Ministerium das Ausmaß rechtsextremer Gewalt verschwiegen hatte. Und 2025 zeigte FragDenStaat den Minister wegen seiner Zurückweisungen an den deutschen Grenzen an.

Wer diese Kette betrachtet, versteht die Motivlage. Fast alles, was diesem Minister unangenehm wurde, kam über das Informationsfreiheitsgesetz ans Licht. Ein Werkzeug, das den eigenen Apparat so verlässlich blamiert, wird aus Sicht des Apparats zum Problem – nicht, weil es versagt, sondern weil es funktioniert.

Hier liegt der Kern der ganzen Sache, und er ist von einer kalten Einfachheit. Kontrolle wirkt nicht erst, wenn sie zuschlägt. Sie wirkt, weil sie zuschlagen könnte. Ein Amt, das weiß, dass jeder Bürger jederzeit in seine Akten sehen kann, handelt anders als ein Amt, das sich unbeobachtet weiß. Die bloße Möglichkeit der Einsicht diszipliniert. Nimmt man die Möglichkeit weg, nimmt man die Disziplinierung weg. Es geht nicht darum, ob eine konkrete Anfrage gestellt wird. Es geht darum, dass sie gestellt werden könnte. Wer diese Drohung beseitigt, beseitigt den Grund, sich zusammenzunehmen.

Die Wächterin, zweimal entwaffnet

Der Vermerk will dem Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit die Aufsicht über das IFG nehmen. Es lohnt sich, für einen Moment auf diese Behörde zu blicken – denn es ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass ihr die Zähne gezogen werden.

Am 04. März 2026 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, als unzulässig ab (Aktenzeichen 6 A 2.24). Sie hatte Einsicht in Anordnungen des Bundesnachrichtendienstes verlangt, um deren Vereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht zu prüfen – konkret ging es um Anordnungen zu verdeckten Eingriffen in informationstechnische Systeme, dem Eindringen in fremde Rechner. Der BND hatte die Einsicht verweigert. Das Gericht entschied: Die Aufsicht kann dieses Einsichtsrecht nicht gerichtlich durchsetzen. Ihr fehle eine „wehrfähige Rechtsposition“. Bleibt dem Geheimdienst die Verweigerung, bleibt der Kontrolle nur die Beanstandung beim Kanzleramt – ohne durchsetzbare Folge.

Specht-Riemenschneider nannte das Ergebnis, was es ist: Es entstünden „kontrollfreie Räume“. Die kontrollierte Stelle könne faktisch selbst entscheiden, was sie der Aufsicht zur Einsicht gebe. „Die Gesetzeslage ist absurd“, sagte sie. Der Weg, der ihr blieb – die Beanstandung beim Kanzleramt -, lief ins Leere; das Kanzleramt wies sie zurück. Wenige Wochen später kündigte sie ihren vorzeitigen Rückzug aus dem Amt an, nach nur anderthalb Jahren. Die Wächterin, der man die Mittel nahm, räumt das Feld.

Man halte die beiden Vorgänge nebeneinander. Im März entzieht ein Gericht der unabhängigen Kontrolle den Zugriff auf den Geheimdienst. Im Juli will das Innenministerium derselben Kontrolle die Aufsicht über das Informationsfreiheitsgesetz nehmen. Zweimal binnen eines halben Jahres wird dieselbe Wächterin entwaffnet – einmal durch ein Urteil, einmal durch einen Gesetzentwurf. Der BND-Fall ist eine eigene Geschichte, die eine eigene Betrachtung verdient; sie folgt an anderer Stelle dieser Serie. Für den Zusammenhang genügt der Befund: Die Instanz, die zwischen Bürger und Staat vermitteln soll, verliert an zwei Fronten gleichzeitig ihre Wirkung. Das ist kein Zufall zweier Einzelmaßnahmen. Es ist ein Muster.

Der Vorwand und die Zahlen

Bis hierher könnte man einwenden: Vielleicht gibt es gute Gründe. Vielleicht ist die Sorge um die Sicherheit der Bediensteten berechtigt, vielleicht schafft das offene Zugangsrecht reale Gefahren. Fairerweise muss man die Begründung der Regierung in ihrer stärksten Form prüfen, bevor man sie verwirft.

Die Regierung führt drei Argumente. Erstens die Sicherheit: eine wachsende hybride Bedrohungslage, das Risiko, dass feindliche Staaten das offene Zugangsrecht ausnutzen, um systematisch Informationen abzuschöpfen. Zweitens der Schutz Kritischer Infrastrukturen, deren Verwundbarkeiten nicht über IFG-Anfragen kartiert werden sollen. Drittens der Schutz der Beschäftigten: Kornelius erklärte in der Bundespressekonferenz, das IFG habe dazu geführt, dass Staatsbedienstete „in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen“ würden. Das dritte Argument hat einen realen Kern – die Sorge vor Anfeindungen im aufgeheizten Klima ist nicht erfunden.

Nur: Die Zahlen tragen die Begründung nicht.

Das Magazin Stern hat die Probe aufs Exempel gemacht und alle Bundesministerien nach konkreten Fällen gefragt, in denen das IFG zu einer Bedrohung von Mitarbeitenden geführt hätte. Das Ergebnis ist vernichtend für die Regierungslinie. Das für das IFG zuständige Bundesinnenministerium teilte mit, ihm seien „keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt“. Das Auswärtige Amt: Fehlanzeige. Das Entwicklungsministerium: Fehlanzeige. Das Justizministerium: Fehlanzeige. Andere Häuser erklärten, sie führten dazu keine Statistik oder äußerten sich nicht zu Einzelfällen. Selbst das Bundespresseamt, dessen Sprecher die Sicherheitsbegründung öffentlich vorgetragen hatte, verwies auf das Innenministerium – das keine Fälle kennt. Auch die früheren Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber und Peter Schaar, erklärten, aus ihrer Amtszeit keine solchen Fälle zu kennen.

Ein Argument, für das nach zwei Jahrzehnten Gesetzespraxis kein einziger belegter Fall existiert, ist kein Sicherheitsargument. Es ist ein Vorwand.

Und das Sicherheitsargument hat ein zweites Loch. Für die tatsächlich sensiblen Bereiche kennt das IFG längst Ausnahmen. Der Bundesnachrichtendienst ist ausgenommen, der Verfassungsschutz ist ausgenommen. Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Informationsfreiheit, weist darauf hin, dass für den Schutz kritischer Infrastrukturen schon heute ausreichende Ausnahmeregelungen bestehen. Man muss ein Zugangsrecht nicht für alle abschaffen, um einige wenige echte Geheimnisse zu schützen – dafür gibt es die bestehenden Ausnahmen.

Bleibt der Selbstwiderspruch des Vermerks selbst. Das Papier nennt die Abwehr feindlicher ausländischer Massenanfragen erst an zweiter Stelle. An erster Stelle steht der Wunsch, eine deutsche Transparenzplattform auszuschalten. Wer Sicherheit als Grund angibt, aber die Bekämpfung einer inländischen Bürgerrechtsplattform voranstellt, sagt damit, worum es wirklich geht. Den Schluss zieht der Leser selbst.

Die zwei Richtungen

Dieses Vorhaben ist kein Ausrutscher. Es ist ein Teil, und es fügt sich in ein Bild, das erst als Ganzes seine Schärfe entfaltet.

Wie wenig ein Auskunftsrecht wert ist, wenn seine Durchsetzung ins Leere läuft, führt die EU-Kommission seit Jahren vor: Im Streit um die per Kurznachricht eingefädelten Milliarden-Impfstoffkäufe der Kommissionspräsidentin waren die entscheidenden Textnachrichten plötzlich „nicht auffindbar“; die EU-Bürgerbeauftragte rügte einen Missstand. Ein Recht auf Einsicht ist nur so viel wert wie die Pflicht, die Unterlagen aufzubewahren und herauszugeben. Genau diese Pflichten baut die Reform ab.

In eine Richtung baut der Staat den Blick auf den Bürger aus. Wie ein dreimal abgelehntes Überwachungsgesetz durch einen Verfahrenstrick dennoch zum geltenden EU-Recht wurde, ist an anderer Stelle nachzulesen – in der Analyse „Die Chatkontrolle und das Demokratieverständnis der EU„. Wie Innenraumkameras, Vorratsdaten, Altersverifikation und die digitale Identitätsbrieftasche zu einem einzigen Profil des gläsernen Bürgers konvergieren, zeichnet der Text „Fünf Schichten, ein Profil“ nach. Dazu kommen die geplante Ausweitung der BND-Befugnisse und, parallel, der Entzug der unabhängigen Aufsicht über den Dienst. Fünf Bewegungen, eine Richtung: Der Staat sieht mehr.

In die Gegenrichtung nimmt dasselbe Regierungslager dem Bürger den Blick auf den Staat. Das ist die sechste Bewegung – und die einzige, die nicht die Sichtbarkeit des Bürgers erhöht, sondern die Sichtbarkeit des Staates senkt. Legt man beide Richtungen übereinander, ergibt sich die eigentliche Wirkung: Der eine Pol wird durchsichtig, der andere undurchdringlich. Der Abstand zwischen Souverän und Beauftragten wächst nicht einseitig – er wächst von beiden Enden zugleich.

Und der Angriff auf die Informationsfreiheit läuft nicht nur auf Bundesebene. In Brandenburg, Thüringen und Schleswig-Holstein wollen die dortigen Regierungen ihre Transparenzregeln aushöhlen; Berlin hat sein Informationsfreiheitsgesetz Ende März 2026 bereits eingeschränkt. Und selbst wenn der große Wurf am Widerstand scheitert, hält die Bundesregierung mit der Reform des Geheimdienstgesetzes und dem Kritis-Dachgesetz weitere Vehikel bereit, um das IFG in Einzelschritten zu beschneiden.

Wer glaubt, das sei eine neue Idee, irrt. Schon in den Koalitionsverhandlungen 2025 hatte die Arbeitsgruppe für Bürokratierückbau einen unmissverständlichen Satz zu Papier gebracht: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen.“ Verhandlungsführer war Philipp Amthor, heute Parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium – und ausgerechnet jener CDU-Politiker, dessen Verstrickung in den Augustus-Intelligence-Skandal seinerzeit auch dank des Informationsfreiheitsgesetzes ans Licht kam. Interne Unterlagen zeigten 2020, wie Amthor dem US-Startup Augustus Intelligence die Tür zum Wirtschaftsministerium öffnete; er hatte 2.800 Aktienoptionen im Wert von bis zu 250.000 US-Dollar erhalten. Dass derjenige, den das IFG einst überführte, es später abschaffen wollte, vervollständigt das Bild. Der Aufschrei über die geleakten Abschaffungspläne war groß; Union und SPD nahmen Abstand und schrieben in den Koalitionsvertrag nur noch eine „Reform mit Mehrwert“. Über den Koalitionsausschuss ist das Vorhaben nun zurück. Semsrott spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“ und wirft der Koalition vor, ihren eigenen Vertrag zu brechen.

Deutschland fällt aus der Zeit

Ein Blick über die Grenze zeigt, wie sehr sich Deutschland gegen den Strom bewegt.

Während andere Staaten ihre Verwaltung öffnen, will Deutschland sie schließen. Österreich, jahrzehntelang gefangen im Amtsgeheimnis, hat dieses 2025 nach zähem Ringen abgeschafft und ein Recht auf Informationsfreiheit eingeführt. Deutschland, das sein Informationsfreiheitsgesetz ohnehin erst 2006 und damit später als viele liberale Demokratien bekam, legt nun den Rückwärtsgang ein. Der eine holt auf, der andere fällt zurück.

Der weltweite Trend der vergangenen Jahrzehnte lief in eine Richtung: Immer mehr Staaten führten Informationsfreiheitsgesetze ein, öffneten ihre Verwaltungen, machten amtliches Wissen zur zugänglichen Quelle. Dass eine der größten Demokratien Europas diesen Weg umkehrt, ist deshalb mehr als eine innerdeutsche Angelegenheit. Es ist ein Signal an alle, die anderswo an derselben Schraube drehen möchten – und es liefert ihnen eine Blaupause, wie sich Transparenz zurückbauen lässt, ohne sie offen abzuschaffen: nicht mit einem Verbot, sondern mit Hürden, Gebühren und Ausnahmen.

Dabei ist die Informationsfreiheit kein bürokratisches Detail, sondern im Grundgesetz verankert. Artikel 5 garantiert jedem das Recht, sich „aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Das Informationsfreiheitsgesetz macht dieses Recht praktisch: Es verwandelt amtliche Dokumente in allgemein zugängliche Quellen. Wer den Zugang verengt, verengt die Grundlage, auf der sich ein Bürger überhaupt ein eigenes Urteil bilden kann. Es ist kein Zufall, dass die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vor einer Rückkehr in eine Zeit des „verschlossenen Obrigkeitswissens“ warnt – einer Zeit, in der Wissen über den Staat ein Vorrecht der Herrschenden war und keine Sache des Bürgers.

Widerstand und die drei Wege nach vorn

Es gilt festzuhalten, was ist: Bislang ist nichts davon geltendes Recht. Es liegt ein Koalitionsbeschluss vor, ein interner Vermerk, eine Absichtserklärung. Kein Gesetzentwurf hat das Parlament passiert. Das ist keine Beruhigung – es ist der Grund, warum dieser Text jetzt geschrieben wird. Denn genau jetzt ist der Moment, in dem Widerstand noch etwas ändern kann.

Und der Widerstand ist erheblich. Eine Petition gegen die Pläne hat binnen weniger Wochen die Marke von einer halben Million Unterschriften überschritten. Über 100 Organisationen und Medien haben sich dagegengestellt, darunter die Verlegerverbände BdZV und MVFP, Transparency International Deutschland, der Deutsche Journalisten-Verband, Reporter ohne Grenzen, Netzwerk Recherche und CORRECTIV. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten warnt geschlossen. Es ist eine seltene Allianz, die von Rechercheredaktionen bis zu klassischen Verlegern reicht.

https://weact.campact.de/petitions/spd-stoppt-den-frontalangriff-auf-die-informationsfreiheit

Die Stimmen sind ungewöhnlich deutlich. Daniel Drepper, Vorsitzender von Netzwerk Recherche, nennt die Pläne einen „Frontalangriff auf den investigativen Journalismus“. Anette Dowideit, Chefredakteurin von CORRECTIV, spricht von einer „katastrophalen Fehlentscheidung“ – gerade in einer Zeit, in der die Demokratie wehrhafter werden müsse, nicht undurchsichtiger. Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft attestiert der Bundesregierung ein „erschreckend autoritäres Staatsverständnis“. Und Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen warnt, es stehe auf dem Spiel, ob die Öffentlichkeit künftig überhaupt noch an verlässliche staatliche Informationen gelange. Es sind, jede für sich, Einordnungen der jeweiligen Organisationen – aber ihre Übereinstimmung ist bemerkenswert.

Die entscheidende Bruchlinie verläuft mitten durch die Koalition. In einem Positionspapier stellt sich die SPD-Fraktion gegen den Kahlschlag: Eine punktuelle Reform sei denkbar, aber eine Absenkung des bestehenden Transparenzniveaus werde es mit der SPD nicht geben. Ob dieser Satz hält, ist die eigentliche Frage – und sie ist offen.

Daraus ergeben sich drei Wege. Erstens: Die SPD hält Wort, das Vorhaben scheitert oder wird bis zur Wirkungslosigkeit entkernt. Zweitens: Die SPD fällt um, wie sie es in ihrer Geschichte schon getan hat, und der Kern der Pläne wird Gesetz. Drittens, der wahrscheinlichste und leiseste Weg: Der große Wurf unterbleibt, aber die Einschränkungen kommen scheibchenweise – über das Geheimdienstgesetz, das Kritis-Dachgesetz, über die Länder. Am Ende steht dasselbe Ergebnis, nur ohne den einen großen Moment, an dem man sich hätte wehren können.

Was bleibt

Ein Staat, der den Bürger sehen will, aber vom Bürger nicht gesehen werden möchte, hat das Verhältnis umgedreht, auf dem eine Demokratie ruht. Der Auftraggeber wird zum Überwachten, der Beauftragte zum Unbeobachteten. Das Informationsfreiheitsgesetz ist der Spiegel, in dem der Souverän das Handeln seiner Beauftragten prüfen kann. Was gerade verhandelt wird, ist nicht die Politur dieses Spiegels. Es ist seine Entfernung.

Die Geschichte kennt das Ergebnis, wenn Macht sich der Kontrolle entzieht. Nicht, weil die Handelnden zwangsläufig Schlechtes im Sinn haben – sondern weil unbeobachtete Macht eine andere Macht wird als beobachtete. Sie muss sich nicht rechtfertigen. Sie muss sich nicht zusammennehmen. Sie muss nicht damit rechnen, dass jemand nachsieht. Wer dem Bürger das Nachsehen nimmt, nimmt ihm nicht ein Formular. Er nimmt ihm den letzten direkten Griff an die Hebel, die in seinem Namen bedient werden.

Die Befunde liegen vor. Kein belegter Sicherheitsfall in zwanzig Jahren. Ein Vermerk, der die Abschaltung einer Bürgerplattform über die Abwehr fremder Staaten stellt. Eine Kontrollinstanz, die binnen eines halben Jahres zweimal entwaffnet wird. Ein Gesetz, das Transparenz herstellt und im Namen der Transparenz zerstört werden soll. Und ein Land, das den Rückwärtsgang einlegt, während andere aufholen.

Den Schluss zieht der Leser selbst. Es ist sein Recht. Noch.

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